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Zeugnis

Gibt es ein vorläufiges Prüfungszeugnis?

Ja, allerdings nur über die Pflichtfachprüfung. Dazu müssen Sie den Antrag schriftlich rechtzeitig beim Landesjustizprüfungsamt einreichen. Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung vorliegen. Das vorläufige Prüfungszeugnis erhalten Sie dann im Anschluss an die mündliche Prüfung vom Vorsitzenden der Prüfungskommission.

Während meiner Prüfung wird sich mein Name ändern. Was muss ich tun?

Unseren vollständigen Beitrag finden im Thema Änderung von Kontaktdaten. Hier lesen Sie nur den auf unser aktuelles Thema zutreffenden Inhalt:

„Künftige Zeugnisse werden auf Ihren geänderten Namen ausgestellt. Bereits erteilte Zeugnisse berichtigen wir grundsätzlich nicht. Legen Sie diesen Dokumenten künftig eine beglaubigte Kopie der Urkunde über Ihre Namensänderung bei.“

Ich bin im Wiederholungs- oder Notenverbesserungsverfahren. Muss ich mein Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis tatsächlich noch mal bzw. zu beiden Prüfungsakten einreichen?

Die Antwort finden Sie im Thema erneute Meldung zum Examen.

SCHWERPUNKTBEREICHSPRÜFUNGSZEUGNIS

Wann bekomme ich das Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis?

Die Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisse können im Ausstellungsmonat in den Prüfungsämtern der juristischen Fakultäten abgeholt werden.

Beispielsweise wäre dies spätestens Mitte Februar/Mitte November der Fall. Daher sollte es möglich sein, dem LJPA bis Ende des Ausstellungsmonates eine beglaubigte Kopie des Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses zu übersenden.

Sie erleichtern uns mit der sofortigen Zusendung die zeitnahe Ausstellung des Gesamtprüfungszeugnisses. Dies ist wichtig für Bewerbungen zum Referendariat, statistische Zwecke und Ranking.

Ich habe meine Schwerpunktbereichsprüfung bestanden, was jetzt?

Bitte senden Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses umgehend dem Landesjustizprüfungsamt zu, wenn Sie sich im Prüfungsverfahren befinden. Dies gilt ebenso, wenn Sie Ihre Pflichtfachprüfung bereits abgelegt haben. Andernfalls reichen Sie bitte eine separate beglaubigte Kopie mit Ihrer Meldung zur Pflichtfachprüfung ein.

a) Wie soll ich Ihnen mein Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis schicken?

Schicken Sie uns eine beglaubigte Kopie Ihres Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses am besten mit einem kurzen Brief zu. Teilen Sie uns etwaige Änderungen Ihrer Adresse oder anderer Kontaktdaten bitte an besonders hervorgehobener Stelle in Ihrem Brief mit.

b) Bis wann soll es bei Ihnen sein?

Das Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis sollte auch im Ausnahmefall (zum Beispiel: späte Schwerpunktbereichsprüfung) spätestens 21 Tage vor Bewerbungsfristende zum Referendariat dem Landesjustizprüfungsamt vorliegen. Es ist ein Erfordernis der Einstellungspraxis.

Ihr Fakultätsprüfungsamt ist für die Erteilung des Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort, falls Sie Ihr Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis noch nicht erhalten haben.

ZEUGNIS ERSTE PRÜFUNG

Gesamtzeugnis

Wann schicken Sie mir mein Zeugnis über die Erste Prüfung zu?

Wir schicken Ihnen automatisch im Anschluss an Ihre mündliche Prüfung Ihr Gesamtprüfungszeugnis zu, wenn Sie uns Ihr Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis

Senden Sie es rechtzeitig an uns, bevor Sie im staatlichen Teil mündlich geprüft werden.

Wenn Ihr Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis erst nach Ihrer Pflichtfachprüfung erhalten, beantragen Sie Ihr „Gesamtzeugnis“ nach Abschluss Ihrer Prüfungen.

Wie beantrage ich nach meiner Pflichtfachprüfung mein Gesamtzeugnis?

Senden Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses an das Landesjustizprüfungsamt. Schreiben Sie uns dazu noch einen kurzen Brief, falls sich Ihre Adresse geändert hat. Unsere Adresse finden Sie auf unserer Startseite und auf unseren Briefköpfen.

Sie erhalten innerhalb von 21 Tagen Ihr Gesamtprüfungszeugnis, nachdem wir Ihren Brief erhalten haben.

Wofür brauche ich ein Zeugnis über meine bestandene Erste Prüfung?

Sie benötigen Ihr Gesamtprüfungszeugnis für Ihre Bewerbung um einen Referendariatsplatz. Es ist zudem das Abschlusszeugnis Ihres universitären Studiums. Sie brauchen es somit, wenn Sie Ihr Diplom beim Dekanat beantragen oder sich anderweitig bewerben möchten.

Schicken Sie Ihr Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis spätestens 21 Tage vor Bewerbungsfristende dem Landesjustizprüfungsamt zu. Dadurch sorgen Sie dafür, dass Sie es rechtzeitig erhalten können. Dies gilt auch, falls Sie eine späte Schwerpunktbereichsprüfung haben sollten.

Wie errechnet sich die Note der „Ersten Prüfung“?

Diese Frage beantworten Ihnen § 12 NJAG 2003 und § 5a DRiG.

Formel: (PF x 70/100) + (SWP x 30/100) = EP (rechnerisches Gesamtergebnis)

Das Ergebnis der Pflichtfachprüfung (PF) multipliziert mit 70 dividiert durch 100 (70%) plus dem Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung (SWP) multipliziert mit 30 dividiert durch 100 (30%) summiert sich zum rechnerischen Ergebnis der Ersten Prüfung (EP).

Die Gesamtnote ist gemäß § 2 BundesnotenVO auf zwei Dezimalstellen zu kürzen (nicht aufgerundet).

Erhalte ich vom Landesjustizprüfungsamt eine Beglaubigung des Gesamtzeugnisses?

Das LJPA ist nach § 3 NVwVfG im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit zur Beglaubigung von Dokumenten befugt. Der Antrag ist vorschusspflichtig. Sie erhalten die Beglaubigung erst, nachdem Sie die Kosten gezahlt haben. Die Kosten für eine Beglaubigung belaufen sich regelmäßig auf 6,00 Euro (§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6,7, 14 JVKostG, Nr. 1400, 2000 KostVerz) inklusive der Dokumentenpauschale.

Sie bekommen von uns zunächst eine Rechnung mit den nötigen Zahlungsangaben. Danach überweisen Sie die entstehenden Kosten. Nach Eingang der Zahlungsanzeige erstellen wir Ihr Dokument. Dieser Vorgang kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Bewerbung zum Referendariat.

Informationen zur Beglaubigung sonstiger amtlicher Urkunden finden Sie im Artikel Meldung zum Examen | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de).

ÜBERSETZUNG

Für eine Bewerbung im Ausland benötige ich eine Übersetzung meines Zeugnisses. Wo kann ich diese bekommen?

Sie können beim Landesjustizprüfungsamt eine Übersetzung Ihres Zeugnisses über die Erste Prüfung – Pflichtfachprüfung und Gesamtzeugnis – beantragen. Übersetzungen können wir Ihnen nur in Englisch zur Verfügung stellen.

Ein Exemplar kostet Sie Gebühren und Auslagen in Höhe von jeweils 16 €. Bitte beachten Sie unseren Zahlungshinweis andernfalls ist die Begleichung nur mit Angabe des Kassenzeichens nach Rechnungserhalt möglich.

Bitte richten Sie Ihren Antrag schriftlich und vor allem frühzeitig an das Landesjustizprüfungsamt.

Ich brauche für mein LL.M-Studium in den USA in englischer Sprache

  • eine Beglaubigung meines Zeugnisses
  • dessen Übersetzung
  • eine Ranking-Bescheinigung.

Der Law School Admission Council (LSAC) akzeptiert nur die des Prüfungsamtes.

Was muss ich tun?

Beantragen Sie schriftlich die Ausstellung der von Ihnen benötigten Dokumente. Machen Sie Ihre Angaben so klar wie möglich. Beachten Sie dabei alle Hinweise des LSAC. Fügen Sie alles Notwendige bei, dazu gehört beispielsweise ein ausreichend frankierter adressierter Umschlag für den LSAC.

Wir stellen Ihnen eine amtliche Beglaubigung aus, falls Sie Ihr Original-Zeugnis mitsenden. Wir informieren Sie in unserem weiteren Beitrag zur Beglaubigung von Dokumenten. Ihr Original-Zeugnis erhalten Sie zurück.

Beachten Sie bitte unseren Zahlungshinweis. Wir werden Ihnen für

  • eine Übersetzung Ihres Zeugnisses 16,00 €,
  • eine Beglaubigung 6,00 €
  • eine Ranking-Bescheinigung 15,50 €,

berechnen. Die Ranking-Bescheinigung können wir Ihnen auch in Englisch erstellen.

VERLUST DES ORIGINALS

Ersatzzeugnis

Ich habe mein Zeugnis verloren. Können Sie mir eine neue Ausfertigung zusenden?

Bei Verlust des Originals können Sie ein Ersatzzeugnis mittels formlosen schriftlichen Antrags beantragen. Auf Ihrem Ersatzzeugnis wird in einer Fußnote ausgewiesen, dass es sich um einen Ersatz nach Verlust des Originals handelt.

Es entstehen Ihnen gemäß § 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nummer 1401 und 2000 KostVerz Kosten in Höhe von 16,00 €. Diese setzen sich zusammen aus einer Gebühr für Ihr Ersatzzeugnis in Höhe von 15,00 € sowie Auslagen in Form einer Dokumentenpauschale in Höhe von 1,00 € (0,50 € je Seite). Diese Kosten sind im Voraus zu begleichen.

Bitte beachten Sie unseren Zahlungshinweis.

Zur Begleichung der Kosten ist die Verwendung einer Gebührenmarke möglich. In diesem Fall werden Sie Ihr Ersatzzeugnis ungefähr innerhalb einer Woche erhalten. Anderenfalls wird Ihnen ca. zwei Wochen nach Eingang des Antrages eine Kostenrechnung übersandt werden. Diese können Sie mittels Überweisung begleichen.

Sobald daraufhin Ihre Zahlung in unserem System verbucht ist, erhalten Sie Ihr beantragtes Zeugnis. Dies wird voraussichtlich etwa eine Woche bis vierzehn Tage nach Ihrer Überweisung der Fall sein. Berücksichtigen Sie zusätzlich die teils verlängerten Postlaufzeiten.

Inhaltlich verantwortlich
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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