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Zivilprozess

Was wird in einem Zivilprozess verhandelt?

Sie haben Streit mit Ihren Nachbarn? Ihnen ist jemand ins Auto gefahren und zahlt nicht? Ihnen wurde die Wohnung gekündigt? Sie haben etwas gekauft, das einen Fehler hat?

Solche und vergleichbare Fälle werden vor Gericht im Zivilprozess behandelt. Wenn also zwei Privatpersonen oder sogenannte juristischen Personen (wie zum Beispiel Gesellschaften) Streit miteinander haben, können sie diesen bei den Zivilgerichten klären lassen. Das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

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Wie beginnt ein solches Verfahren?

Wenn Sie eine Forderung gegen einen anderen geltend machen möchten, müssen Sie eine Klage bei Gericht einreichen. Bei manchen Forderungen besteht die Möglichkeit, im Wege des Mahnverfahrens vorzugehen. In der Klageschrift steht, was Sie vom Gegner möchten und warum, also eine Schilderung der tatsächlichen Ereignisse. Was genau eine Klageschrift enthalten muss, regelt § 253 ZPO.

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Welches Gericht ist zuständig?

Ein Zivilverfahren beginnt entweder beim Amtsgericht oder beim Landgericht. Ob das Amtsgericht oder das Landgericht zu Beginn - also in der ersten Instanz - zuständig ist, richtet sich meistens nach dem Wert des Streitgegenstandes. Die Amtsgerichte sind für Streitigkeiten bis 5.000 Euro und daneben - unabhängig vom Streitwert - für einige spezielle Rechtsgebiete wie z. B. das Wohnungsmietrecht zuständig. Das Landgericht ist zuständig für höhere Streitwerte als 5.000 EUR und ebenfalls für bestimmte besonders geregelte Rechtsgebiete wie zum Beispiel Ansprüche gegen Amtspersonen.

An welchem Ort die Klage eingereicht werden muss, richtet sich grundsätzlich danach, wo die beklagte Partei, also die Person, gegen die sich die Klage richtet, ihren Wohnort hat. Es gibt aber auch besondere Zuständigkeiten. So kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall auch beim Gericht geklagt werden, in dessen Bezirk sich der Unfall ereignet hat. Wichtig ist auch für Mietstreitigkeiten: Hier muss bei dem Gericht geklagt werden, in dessen Bezirk sich die gemieteten Räumlichkeiten befinden.

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Brauche ich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt?

Beim Amtsgericht können Bürgerinnen und Bürger allein auftreten, müssen sich also nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Ausnahmen bestehen für bestimmte Familiensachen). Bürgerinnen und Bürger können also selbst Klage einreichen oder sich verteidigen. Bei den Landgerichten ist dies anders: Hier besteht Anwaltszwang. Das ist wichtig, weil Sie den Prozess allein deshalb verlieren können, weil Sie ohne Anwalt auftreten. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger immer an die Rechtsantragstellen der Gerichte wenden.

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Handschlag  

Wie läuft das Verfahren weiter?

Das Gericht stellt die Klage der Gegenpartei zu, verbunden mit bestimmten Anweisungen. Oft wählt das Gericht den Weg eines sogenannten schriftlichen Vorverfahrens. In diesem Fall hat die beklagte Partei zwei Wochen Zeit, um dem Gericht mitzuteilen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen möchte.

Bleibt die Verteidigungsanzeige aus, so kann auf Antrag der klagenden Partei ein Versäumnisurteil gegen die beklagte Partei ergehen, wenn die Klage zulässig und nach dem Vorbringen der klagenden Partei schlüssig ist.

Das Gericht setzt der beklagten Partei mit der Klagezustellung eine Frist, in der die beklagte Partei ihre Sicht der Ereignisse in einer Klageerwiderung mitteilen kann. Im schriftlichen Vorverfahren können weitere Schriftsätze ausgetauscht werden. Ist die Sache „ausgeschrieben“, bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung. In einem Zivilprozess ermittelt das Gericht grundsätzlich den Sachverhalt nicht von sich aus. Alle Tatsachen, was also passiert ist, müssen von den Parteien selbst vorgetragen werden. Ist ein Sachverhalt streitig, kann vom Gericht Beweis erhoben werden.

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Kann man auch gleich verhandeln?

Als Alternative kann das Gericht auch gleich einen sogenannten frühen ersten Termin bestimmen. Dann findet direkt ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, ohne dass die Parteien zuvor Schriftsätze ausgetauscht hätten.

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Verhandlung vor Gericht  

Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab?

Im Termin zur mündlichen Verhandlung wirkt das Gericht zu Beginn regelmäßig darauf hin, dass die Parteien sich einigen (Güteverhandlung). Eine Einigung ist oft ein guter Weg, um ein Anliegen schnell und kostengünstiger zu regeln, wenn zum Beispiel sonst eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt werden müsste. Die Parteien können hier auch mehr regeln als überhaupt Gegenstand ihres Prozesses ist. Eine Einigung endet mit einem Vergleich. Dieser ist - genauso wie ein Urteil - ein Vollstreckungstitel, mit dem zum Beispiel die Klägerin oder der Kläger eine Geldforderung gegen die beklagte Partei zwangsweise durchsetzen kann (zur Zwangsvollstreckung).

Falls eine Einigung nicht erreicht werden kann, stellen die Parteien ihre Anträge, stellen also nochmals klar, wie das Gericht ihrer Meinung nach entscheiden sollte. Auch Fragen können noch geklärt werden.

Wenn eine Partei zu einem solchen Termin nicht erscheint, kann dies dazu führen, dass ein Versäumnisurteil gegen die ausbleibende Partei erlassen wird.

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Wann findet eine Beweisaufnahme statt?

Wenn für die Entscheidung des Gerichts bestimmte Tatsachen wichtig sind, über die die Parteien sich streiten, findet eine Beweisaufnahme statt. Diese schließt sich unmittelbar im selben Termin an oder wird in einem neuen Termin durchgeführt. Es gibt verschiedene Beweismittel. So können Urkunden, z. B. Mietverträge oder Kaufverträge, vorgelegt oder Zeuginnen bzw. Zeugen vernommen werden, die bei Vertragsverhandlungen dabei waren. Die Richterinnen oder Richter können sich auch gemeinsam mit den Parteien örtliche Gegebenheiten im Rahmen eines sogenannten Ortstermins ansehen, zum Beispiel ein Gartengrundstück mit überhängenden Zweigen in Augenschein nehmen. Ist streitig, wie zum Beispiel ein Verkehrsunfall abgelaufen ist, kann das Gericht auch ein Sachverständigengutachten hierzu einholen. Beweismittel müssen in der Regel von den Parteien selbst benannt werden. Das Gericht vernimmt also zum Beispiel Zeugen nicht von sich aus.

Welche Rechte und Pflichten Zeuginnen und Zeugen haben, finden Sie unter Verfahren und Prozess.

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Wie endet ein Zivilprozess?

Ein Zivilprozess muss nicht durch ein Urteil enden.

Die Parteien können auch einen Vergleich schließen, sich also einigen. Hierdurch wird der Prozess ebenfalls beendet. Der Abschluss des Vergleichs ist in jeder Phase des Prozesses möglich. In dem Vergleich können die Parteien regeln, wer zum Beispiel welchen Betrag an wen zahlt. Sie können auch Regelungen zu Angelegenheiten treffen, die überhaupt nicht Gegenstand des Zivilprozesses waren, und damit zugleich andere Streitigkeiten beilegen. Eine weitere Möglichkeit, wie der Prozess endet, ist die Klagerücknahme durch die Klägerseite oder das Anerkenntnis durch die beklagte Partei, wenn diese meint, dass sie verlieren wird. In allen diesen Fällen sind die Gerichtskosten niedriger.

In den übrigen Fällen bestimmt das Gericht regelmäßig einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung. Zu diesem Termin müssen die Parteien nicht erscheinen. Das Gericht verkündet - wenn die Sache entscheidungsreif ist - ein Urteil. Wenn noch Beweise erhoben werden müssen oder weiterer Vortrag der Parteien gehalten werden muss, kann das Gericht auch einen Beschluss, zum Beispiel einen Beweis- oder Hinweisbeschluss verkünden. Dann geht das Verfahren weiter und es wird nochmals mündlich verhandelt. Am Ende gibt es in der Regel wieder einen Verkündungstermin und ggf. dann die Verkündung eines Urteils.

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Gibt es immer eine Verhandlung vor Gericht?

Nicht in allen Fällen wird mündlich verhandelt. In Verfahren vor dem Amtsgericht mit einem Streitwert bis 600 Euro kann das Verfahren auch nach billigem Ermessen und somit vereinfacht ablaufen. Das Gericht setzt der beklagten Partei regelmäßig eine Frist zur Stellungnahme und kann dann unter Umständen auch auf Grundlage der Akten entscheiden, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattfinden müsste. Wenn eine Partei aber mündlich verhandeln möchte, so muss die Richterin oder der Richter einen solchen Termin durchführen.

Darüber hinaus können die Parteien immer auch einer Entscheidung im ausschließlich schriftlichen Verfahren zustimmen, wenn sich der Fall aus Sicht des Gerichts hierfür eignet. Auch dann wird eine Frist gesetzt, in der die Parteien ihre Erklärungen abgeben können. Danach ergeht eine Entscheidung.

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Was kostet ein Zivilprozess und wer muss ihn bezahlen?

Mit Einreichung einer Klage muss grundsätzlich ein Prozesskostenvorschuss gezahlt werden. Ansonsten wird die Klage nicht - bzw. nur ausnahmsweise - an die beklagte Partei zugestellt. Die Höhe des Kostenvorschusses richtet sich nach dem Wert des Verfahrens und ist im Gerichtskostengesetz geregelt.

Die Gesamtkosten eines Zivilprozesses setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und Anwaltskosten. Dazu kommen noch sonstige Kosten, zum Beispiel für Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständige.

Am Schluss muss die Partei die Kosten bezahlen, die den Prozess verloren hat. Wenn beide teilweise gewinnen bzw. verlieren, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.

Aber auch die Klägerinnen bzw. der Kläger, die gewonnen haben, können auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn der beklagte Partei nicht zahlen kann.

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Kann ich auch einen Prozess führen, wenn ich kein Geld habe?

Ja. Wenn nicht genug Eigenvermögen vorhanden ist, um den Prozess zu führen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, soweit die Klage oder die Verteidigung gegen die Klage Aussicht auf Erfolg hat (Genaueres zu Prozesskostenhilfe).

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Hinweise, wenn Sie nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten werden.

Beachten Sie, dass in manchen Verfahren die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (Anwaltszwang).

Sind Sie nicht durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten, beachten Sie folgendes:

Lesen Sie die vom Gericht übersandten Schreiben und Hinweise sorgfältig durch. Wenn Sie sie nicht verstanden haben, fragen Sie nach - es ist auf den Schreiben in der Regel eine Telefonnummer angegeben!

Beachten Sie vor allem vom Gericht gesetzte Fristen - wenn Sie diese nicht einhalten, kann das schwerwiegende, nicht zu heilende Folgen haben. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, müssen Sie vorher Bescheid sagen und auch einen Grund haben. Manche Fristen können überhaupt nicht verlängert werden (sog. Notfristen)!

Heben Sie sich Ihre Argumente und die Sachverhaltsschilderungen nicht für die mündliche Verhandlung auf, sondern schreiben Sie alles so früh wie möglich.

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