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Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Opferhilfebüros in Niedersachsen


Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wurde im Jahr 2001 von der Niedersächsischen Landesregierung gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Opfer von Straftaten sowie deren Angehörige zu unterstützen, zu informieren und zu beraten. Dazu gehört auch das Angebot der Zeugenbegleitung und der psychosozialen Prozessbegleitung. Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen gewährt Betroffenen finanzielle Hilfen außerhalb der gesetzlichen Leistungen und über die Hilfe anderer Opferhilfeeinrichtungen hinaus.


Standorte und Betreuung

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist in ganz Niedersachsen mit 12 Standorten – 11 Opferhilfebüros und eine Zweigstelle - vertreten: Aurich, Bückeburg, Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden. Die Betreuung erfolgt vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym durch hauptamtlich als Opferhelfer*innen tätige Diplomsozialarbeiter*innen oder Diplomsozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung. Auch Angehörige von Opfern einer Straftat können diese Leistungen in Anspruch nehmen.


Konkrete Hilfestellungen

Die Opferhelfer*innen bieten den Betroffenen unter anderem: - psychosoziale Betreuung und Beratung - Zeugenbegleitung für Opfer von Straftaten - psychosoziale Prozessbegleitung - finanzielle Hilfen - Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten an.


Information und Beratung

Die Opferhelfer*innen informieren Betroffene über die Rechte und Pflichten von Opfern im Strafverfahren, die Möglichkeit der Nebenklage, die Unterstützung durch Opferanwälte, das Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung und die Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.


Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein weiteres wichtiges Angebot der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Dabei handelt es sich um eine umfassende Betreuung von Opfern schwerer Straftaten, die aufgrund ihrer Erlebnisse besonders belastet sind. Die Belastungen für Verletzte durch ein Strafverfahren werden durch die psychosoziale Prozessbegleitung reduziert.


Finanzielle Unterstützung

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen unterstützt Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei Bedürftigkeit auch finanziell, etwa durch unbürokratische Soforthilfen, Finanzierungshilfen für Angebote zur psychischen Stabilisierung oder Maßnahmen und Vorrichtungen zum persönlichen Schutz. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die Straftat in Niedersachsen stattgefunden hat oder d. Betroffene zum Zeitpunkt der Straftat in Deutschland lebte und nun in Niedersachsen wohnt.


Online-Beratung

Betroffene können sich auch über eine Online-Beratung unkompliziert und schnell an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen wenden.


Unterstützung für freie Träger

Zudem unterstützt die Stiftung freie Träger von Opferhilfeeinrichtungen finanziell dabei, innovative Projekte umzusetzen und so das Hilfsangebot für Opfer stetig zu erweitern.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Angeboten der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen finden Sie auf der offiziellen Homepage, auf Facebook oder Instagram.


Vorstand und Geschäftsführung der Stiftung

Vorstand der Stiftung ist das Niedersächsische Justizministerium.

Die Geschäftsführung obliegt dem Leiter des Ambulanten Justizsozialdienstes (AJSD), Herrn VRiOLG Jörg Sprenger, der die laufenden Geschäfte der Verwaltung abwickelt und die Stiftung hierbei in sämtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich vertritt.


Kontakt:

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Geschäftsführung

Oberlandesgericht Oldenburg

Mühlenstraße 5

26122 Oldenburg

Tel.: 0441 220-1111

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