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Aufgaben der Amts·gerichte

In Niedersachsen gibt es 80 Amts·gerichte.

Die Amts·gerichte gehören zu den „ordentlichen Gerichten“.

Das hat aber nichts mit sauber oder Ordentlichkeit zu tun.

Zu den ordentlichen Gerichten gehören:

  • Amts·gerichte
  • Land·gerichte
  • Oberlandes·gerichte
  • der Bundes·gerichtshof

Wir erklären Ihnen hier die Aufgaben von den Amts·gerichten.

1. Strafrechts·pflege

Es gibt 2 Arten von Straf·taten:

Verbrechen

Die Strafe für ein Verbrechen ist mindestens
ein Jahr Freiheits·strafe.

Bei einer Freiheits·strafe muss der Straf·täter ins Gefängnis.

Das schwere Wort für Gefängnis ist: Justiz·vollzug.

Vergehen

Das sind alle anderen Straf·taten.

Das Amts·gericht kümmert sich um Verbrechen und Vergehen.

Beim Amts·gericht gibt es den Straf·richter.

Und es gibt das Schöffen·gericht.

Straf·richter

Ein Straf·richter entscheidet alleine über das Urteil.

Er kann dem Täter eine Geld·strafe geben.

Oder er kann dem Täter eine Freiheits·strafe geben.

Die Freiheits·strafe darf aber höchstens 4 Jahre sein.

Typische Fälle für einen Straf·richter sind:

  • Kleine Diebstähle
  • Betrug
  • Beleidigung
  • Straf·taten im Straßen·verkehr
  • Körper·verletzung

In bestimmten Fällen kann der Straf·richter

auch einen Straf·befehl geben.

Dafür muss der Angeklagte nicht zu einem Verfahren vor Gericht.

Der Straf·befehl ist wie ein Urteil.

Aber der Angeklagte kann auch sagen:
Ich bin damit nicht einverstanden.

Man sagt dazu: Einspruch einlegen.

Hat der Angeklagte Einspruch eingelegt?

Dann gibt es doch ein Verfahren vor dem Amts·gericht.

Schöffen·gericht

Soll es für eine Tat mehr als 2 Jahre Freiheits·strafe geben? Oder geht es um ein Verbrechen? Dann gibt es ein Verfahren vor dem Schöffen·gericht.

Das Schöffen·gericht kann eine Freiheits·strafe von
höchstens 4 Jahren geben.

Beim Schöffen·gericht sind immer 2 Schöffen.

Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter.

Das bedeutet:
Der ehrenamtliche Richter hat noch einen anderen Beruf.

Er macht die Arbeit beim Schöffen·gericht freiwillig.

Er bekommt kein oder nur wenig Geld für die Arbeit.

Beim Schöffen·gericht ist auch immer ein Beurfs·richter.

Ehren∙amtliche Richter arbeiten mit Berufs∙richtern zusammen.

Und ehren∙amtliche Richter entscheiden beim Urteil mit.

Das bedeutet:
Ehren∙amtliche und Berufsrichter sprechen das Urteil zusammen.

Ehren∙amtliche und Berufs∙richter sind gleich∙berechtigt.

Typische Fälle für das Schöffen·gericht sind:

  • räuberischer Diebstähle
  • Diebstahl mit Einbruch
  • absichtliches Feuer·legen
  • Man sagt dazu auch Brand·stiftung.
  • Sexual·verbrechen

Berufung beim Land·gericht

Das Amts·gericht hat ein Urteil gemacht.

Und der Ankläger oder der Angeklagte sind nicht mit dem Urteil zufrieden?

Dann können sie sich beschweren.

Das schwere Wort dafür ist: Berufung einlegen.

Das bedeutet:
Man widerspricht dem Urteil.

Dann muss das Land·gericht prüfen:
Was ist in dem Fall passiert?

Ist die Strafe richtig?

Revision beim Oberlandes·gericht

Das Amts·gericht hat ein Urteil gemacht.

Und der Kläger oder der Angeklagte glauben:
Bei dem Gerichts·verfahren gab es einen Fehler.

Dann können sie sich beschweren.

Das schwere Wort dafür ist: Revision.

Dann muss das Oberlandes·gericht prüfen:
Ist das Urteil rechtlich richtig?

Jugend·gerichte

Das Jugend·gericht ist das Straf·gericht für alle Menschen bis 21 Jahre.

Hier gibt es den Jugend·richter.

Und es gibt das Jugend·schöffen·gericht.

Jugend·richter

Ein Jugend·richter entscheidet alleine über das Urteil.

Ein Jugend·richter übernimmt diese Fälle:
Die Staats·anwaltschaft möchte für den Angeklagten
keine Jugend·strafe.

Die Staats·anwaltschaft möchte eine Verwarnung für den Angeklagten.

Oder der Angeklagte muss als Strafe eine bestimmte Sachen machen.

Zum Beispiel Geld an eine gemein·nützige Organisation bezahlen.

Oder gemein·nützige Arbeit machen.

Gemein·nützig bedeutet:
Etwas ist für die Allgemeinheit aller Menschen gut.

Oder der Angeklagte soll in den Jugend·arrest.

Dabei sollen die jungen Menschen lernen:
Was ich gemacht habe, war falsch.

Eine Jugend·strafe kann das Gericht in dem Fall geben:
Das Gericht glaubt:
Der Angeklagte wird sich nicht bessern.

Oder der Angeklagte hat große Schuld an der Straf·tat.

Einspruch bei Ordnungs·widrigkeit

Bei einer Ordnungs·widrigkeit hält sich eine Person nicht
an bestimmte Regeln.

Zum Beispiel Verkehrs-Regeln.

Zum Beispiel wenn die Person beim Auto·fahren
mit dem Handy telefoniert.

Dafür kann die Person eine Geld·strafe bekommen.

Die heißt dann Buß·geld.

Das Buß·geld kommt von einer Behörde in der Gemeinde.

Aber die Person kann sagen:
Das Buß·geld ist falsch.

Ich will das Buß·geld nicht bezahlen.

Man sagt dazu auch: Einspruch einlegen.

Dann muss das Amts·gericht prüfen:
Ist das Buß·geld richtig?

2. Zivilrechts·pflege

Bei einem Zivil·verfahren streiten 2 Bürger.

Oder es streiten mehrere Bürger.

Das Amts·gericht kümmert sich um den Streit.

Dabei darf der Wert von dem Streit·thema aber nicht
höher als ein bestimmter Geld·betrag sein.

Ist der Wert vom Streit·thema höher,
dann muss der Streit vor das Land·gericht.

Typische Fragen im Zivilrecht sind:

  • Ist eine gekaufte Sache kaputt?
  • Wer muss nach einem Verkehrs·unfall für den Schaden bezahlen?
  • Hat der Handwerker ordentlich genug gearbeitet?
    Oder muss er noch mal nachbessern?

In einigen Fällen ist der Wert vom Streit·thema egal.

Zum Beispiel wenn es um Wohnraum·miete geht.

Dann ist immer das Amts·gericht zuständig.

Berufung beim Land·gericht

Das Amts·gericht hat ein Urteil gemacht.

Und der Kläger oder der Angeklagte sind nicht mit dem Urteil zufrieden?

Dann können sie sich beschweren.

Das schwere Wort dafür ist: Berufung einlegen.

Das bedeutet:
Man widerspricht dem Urteil.

Dann muss das Land·gericht den Fall noch einmal prüfen.

Aber das geht nur in diesem Fall:
Der Wert von dem Streit·thema ist höher als ein bestimmter Geld·betrag.

Zwangs·vollstreckung

Das Amts·gericht hat ein Urteil gemacht.

Aber der Schuldige erfüllt das Urteil nicht.

Dann kommt es zu einer Zwangs·vollstreckung.

Dafür gibt es das Vollstreckungs·gericht.

Hier arbeiten Gerichts·vollzieher.

Die Gerichts·vollzieher kümmern sich darum:
Der Schuldige hält sich an das Urteil.

3. Freiwillige Gerichtsbarkeit und Familien·sachen

Zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören verschiedene Verfahren.

Die Verfahren haben eine eigene Verfahrens·ordnung.

Damit sind die Regeln für das Verfahren gemeint.

Zum Beispiel Verfahren aus dem Familien·recht.

Das Amts·gericht entscheidet zum Beispiel bei:

  • Ehe·scheidungen
  • Sorge·recht für Kinder
  • Umgang mit Kindern
    Damit ist zum Beispiel Besuchs·recht gemeint.
  • Adoptionen
  • Anordnungen zum Schutz vor Gewalt

Betreuungs·gerichte

Amts·gerichte sind auch Betreuungs·gerichte.

Einige Menschen können sich nicht mehr selbst um alles kümmern.

Vielleicht weil sie sehr alt oder krank sind.

Diese Menschen können einen Betreuer bekommen.

Der Betreuer hilft dann der Person.

Das Amts·gericht entscheidet:
Ist eine Betreuung für die Person notwendig?

Welche Aufgaben soll der Betreuer übernehmen?

Register

Beim Amts·gericht gibt es auch viele Register.

Ein Register ist eine Art Liste.

In der Liste sammelt das Amts·gericht bestimmte Informationen.

Ein wichtiges Register ist das Grund·buch.

Im Grund·buch stehen alle Grundstücke.

Und wer der Eigentümer von dem Grundstück ist.

Das Handels·register ist für Unternehmen und Geschäfte wichtig.

Im Handels·register steht zum Beispiel wer der Geschäfts·führer ist.

Oder welche andere Personen noch für das Unternehmen entscheiden kann.

Es gibt auch ein Vereins·register.

Vereine können sich in das Vereins·register eintragen lassen.

Nachlass·gericht

Nachlass ist ein anderes Wort für Erbe.

Eine Person erbt etwas?

Und die Person braucht dafür einen Nachweis?

Der Nachweis bestätigt:
Die Person ist der richtige Erbe.

Dann kann die Person beim Amts·gericht einen Erb·schein bekommen.

Das Gericht prüft vorher:
Ist die Person der richtige Erbe?

Eine Person erbt etwas?

Aber die Person möchte das Erbe nicht antreten?

Zum Beispiel weil zu dem Erbe auch Schulden gehören.

Dann muss die Person beim Nachlass·gericht erklären:
Ich möchte das Erbe nicht haben.

Das Nachlass·gericht kümmert sich auch um Testamente
und Erb·verträge.

In einem Testament schreibt eine Person auf:
Das soll mit meinem Besitz nach meinem Tod passieren.

Zum Beispiel welche Personen was bekommen sollen.

Insolvenz·gerichte

Zum Amts·gericht gehört auch das Insolvenz·gericht.

Insolvenz bedeutet:
Ein Unternehmen hat kein Geld mehr.

Oder eine Privat·person hat kein Geld mehr.

Deswegen können sie vielleicht Rechnungen nicht mehr bezahlen.

Dann kann man Insolvenz anmelden.

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Übersetzt und geprüft durch das Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
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Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013; © Niedersächsisches Justizministerium

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