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Landessozialgericht Celle

Das Landessozialgericht Niedersachsen wurde zum 1. Januar 1954 gegründet. Es trat an die Stelle der früheren Oberversicherungsämter, die zuvor als Verwaltungsbehörden über sozialrechtliche Streitigkeiten entschieden haben.

Zum 1. April 2001 wurde durch einen Staatsvertrag mit dem Land Bremen das gemeinsame Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen errichtet. Das Gericht hat seinen Sitz in Celle und eine Zweigstelle in Bremen. Von den sechzehn Senaten des Landessozialgerichts haben vier ihren Sitz in Bremen und zwölf ihren Sitz in Celle. Der Gerichtsbezirk umfasst die Länder Niedersachsen und Bremen.

Das gemeinsame Landessozialgericht ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz für das Sozialgericht Bremen und die acht niedersächsischen Sozialgerichte in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade.

Das sozialgerichtliche Verfahren kennt drei Instanzen:

  • das Klageverfahren vor den Sozialgerichten,
  • das Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht, und
  • das Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht.

Die Sozialgerichte entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten. Das können sein:

  • Sozialversicherungsangelegenheiten (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung), und
  • Schwerbehindertenangelegenheiten und soziales Entschädigungsrecht.

Seit dem 1. Januar 2005 entscheiden die Sozialgerichte zusätzlich über die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), die Sozialhilfe (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsrecht.

Ihre Entscheidung treffen die Sozialgerichte grundsätzlich durch Kammern. Eine Kammer besteht aus einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter als Vorsitzender/Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. Im Gegensatz dazu entscheiden das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht durch Senate, die aus drei Berufsrichterinnen oder -richtern und zwei ehrenamtlichen Richter(inne)n bestehen.

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