Vorsorgende Gerichts∙barkeit
Die vorsorgende Gerichts∙barkeit schützt die Rechte von den Bürgern.
Die vorsorgende Gerichts∙barkeit ist eine Aufgabe vom Amts∙gericht.
Das Amts∙gericht hilft den Bürgern.
Das Amts∙gericht hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
Eine Person ist sehr alt.
Oder sehr krank.
Darum kann die Person Wichtiges nicht mehr selbst machen.
Dann sucht das Amts∙gericht einen Betreuer für diese Person.
Der Betreuer macht wichtige Sachen für diese Person.
Zum Beispiel:
Der Betreuer beantragt den Personalausweis für diese Person.
Das Amts∙gericht bewahrt auch Testamente auf.
Ein Testament ist ein Blatt Papier.
Auf das Papier schreibt eine Person ihre Entscheidungen:
Das soll nach dem Tod von der Person passieren.
Die Person entscheidet zum Beispiel:
- Wer der Erbe ist.
- Und was der Erbe bekommt.
Das Amts∙gericht kümmert sich zum Beispiel um Familien.
Und um die Probleme von Familien.
Zum Beispiel bei Adoptionen.
Adoption bedeutet:
Ein Ehe∙paar möchte ein Kind haben.
Aber das Ehe∙paar kann vielleicht selbst kein Kind bekommen.
Dann kann das Ehe∙paar ein Kind von einer anderen Familie adoptieren.
Das bedeutet:
Das Ehe∙paar ist dann die neue Familie von dem Kind.
Die andere Familie kann sich vielleicht nicht um das Kind kümmern.
Oder die Eltern von dem Kind sind tot.