Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in der Zivilgerichtsbarkeit
Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe: sie bieten denen, die nicht in der Lage sind, einen Prozess selbst zu finanzieren, eine finanzielle Unterstützung, damit sie Rechtsberatung erhalten und Gerichtsverfahren durchführen können.
Downloaddokumente zum Thema Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
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