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Erneute Anmeldung zum Examen

Ich bin aktuell in den Prüfungen, habe aber ein ganz schlechtes Gefühl. Ich möchte mich deshalb gleich wieder anmelden. Wie und wann kann ich mich frühestens anmelden?

Sie können sich erst nach vollständiger Beendigung Ihres aktuellen Prüfungsverfahrens erneut zum Examen anmelden. Beendet wird das Prüfungsverfahren mit Bestehen der mündlichen Prüfung oder dem Bescheid über das Nichtbestehen der Pflichtfachprüfung. Auch für diese Anmeldung gilt der Meldezeitraum. Weitere Hinweise finden Sie unter der Rubrik „Notenverbesserung/erneute Anmeldung zum Examen“.

Ich will mich erneut anmelden. Muss ich den gesamten Anmeldebogen erneut ausfüllen und tatsächlich alle Unterlagen wieder einreichen?

Ja, füllen Sie den Bogen bitte vollständig aus. Reichen Sie uns auch einen neuen handschriftlichen Lebenslauf sowie eine neue beglaubigte Kopie Ihres „Schwerpunktzeugnisses“ ein. Fügen Sie Ihrem Antrag zudem eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Abstammungsnachweises bei. Denn wir legen für jedes Ihrer Prüfungsverfahren eine neue Akte zur Anonymisierung Ihres Vorverfahrens an.

ERNEUT ANMELDEN

Bitte reichen Sie den aktuellen Vordruck ein. Wir haben unsere Formulare überarbeitet.

Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Pflichtfachprüfung - barrierearm (PDF, 1,44 MB)

Dieser Antrag gilt für das NJAG 2009, Pflichtfachprüfung ohne Vortrag. Mit ihm können Sie sich wieder anmelden, wenn Sie Ihre Pflichtfachprüfung im Regelversuch nicht bestanden hatten.

Ihr nicht bestandener Freiversuch gilt als nicht unternommen. Daher melden Sie sich zu Ihrem Regelversuch an, somit zum „ersten Mal“. Das gesuchte Formular finden Sie beim Thema Meldung zum Examen.

Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung der Pflichtfachprüfung - barrierearm (PDF, 1,60 MB)

Dieser Antrag gilt für das NJAG 2009, Pflichtfachprüfung ohne Vortrag. Mit ihm können Sie sich wieder anmelden, wenn Sie Ihre Pflichtfachprüfung im Regelversuch oder Freiversuch bestanden hatten.

Ich bin im Wiederholungs- oder Notenverbesserungsverfahren. Muss ich mein Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis tatsächlich noch mal bzw. zu beiden Prüfungsakten einreichen?

Bedenken Sie, dass Sie (neben den weiteren im Meldeformular genannten Unterlagen) eine beglaubigte Kopie für jedes Prüfungsverfahren einreichen müssen. Sie wird jeweils Bestandteil der Prüfungsakte. Wir können sie daher nicht in das Wiederholungs- oder Notenverbesserungsverfahren übernehmen. Von einer beglaubigten Kopie können wir keine weitere beglaubigte Kopie herstellen. Wir können Ihnen das Gesamtzeugnis nur erteilen, wenn sich in der betreffenden Prüfungsakte eine beglaubigte Kopie Ihres Schwerpunktbereichsprüfungszeugnisses befindet.

Sie haben mich bereits einmal zum Prüfungsverfahren zugelassen. Nun beabsichtige ich mich nochmals zu melden. Muss ich dafür weiterhin oder erneut an einer niedersächsischen Universität eingeschrieben sein?

Nein.

Ich bin im Freiversuch durchgefallen. Kann ich Prüfungsleistungen für das folgende reguläre Prüfungsverfahren anrechnen lassen?

Nein. Sie erbringen sämtliche Prüfungsleistungen erneut.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Checkliste und Anmeldeformulare für Ihre erneute Anmeldung

Die Checkliste "Bin ich scheinfrei?" hilft Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. Das passende Anmeldeformular für Ihre Pflichtfachprüfung brauchen Sie, wenn Sie sich zur Notenverbesserung oder zur Wiederholung der Pflichtfachprüfung anmelden. Unser Terminplan informiert Sie über die anstehenden Prüfungen und Meldezeiträume.

  Checkliste - Bin ich prüfungsreif? - barrierefrei
(PDF, 0,15 MB)

  Zulassungsantrag Notenverbesserung - barrierearm
(PDF, 1,34 MB)

  Zulassungsantrag Wiederholung (NJAG 2009) - barrierearm
(PDF, 0,98 MB)

  Terminplan 2024 Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,25 MB)

  Terminplan 2025 - Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,19 MB)

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