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Juristischer Vorbereitungsdienst

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Sie erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie auszubilden. Dazu absolvieren Sie vier Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Die gesetzlichen Grundlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst finden Sie im NJAG und in der NJAVO. Ausbildungspläne zu den jeweiligen Stationen regeln den Inhalt und den Umfang der Ausbildung. Sie finden diese Vorschriften und Ausbildungspläne in dieser Ausbildungsbroschüre - barrierefrei (PDF, 0,75 MB).

Pflichtstationen

In der 1. Pflichtstation erfolgt Ihre Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen. Diese Station dauert fünf Monate. Einzelheiten zu dieser Ausbildung finden Sie unter anderem in dieser Checkliste - nicht barrierefrei (PDF, 0,03 MB).

Es schließen sich in der 2. Pflichtstation drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft an. Einzelheiten zu dieser Ausbildung finden Sie unter anderem in diesem Konzeptpapier - nicht barrierefrei (PDF, 0,15 MB) und dieser Checkliste - nicht barrierefrei (PDF, 0,06 MB).

In der 3. Pflichtstation erfolgt Ihre Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde. Diese Station dauert drei Monate. Sie kann bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer stattfinden.

Es schließt sich die 4. Pflichtstation bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt an. Sie dauert neun Monate. Hinweise und Ratschläge zu der Ausbildung in der 4. Pflichtstation finden Sie auch in dem Skript „ Die anwaltliche Aufgabenstellung - barrierefrei (PDF, 3,99 MB)“. Im vierten Monat der 4. Pflichtstation findet eine gezielte Examensvorbereitung statt.

Vorbereitung auf das Examen

Zur Vorbereitung auf das Examen stellen wir Ihnen Musterklausuren im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht zur Verfügung.

Beachten Sie bitte zunächst unsere Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Folgen Sie dem nebenstehenden Link „Musterklausuren für Referendarinnen und Referendare“ und melden Sie sich an. Einen Zugang erhalten nur niedersächsische Referendarinnen und Referendare.

Ihre Anmeldung wird nur dann erfolgreich an unseren Server übermittelt, wenn Ihnen Ihr Browser eine entsprechende Bestätigung (Pop-Up) zeigt.

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Verlust der Zugangsdaten

Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen oder verlegt haben, folgen Sie den Hinweisen der Fragen und Antworten (FAQ). Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, falls Ihnen die Zurücksetzung Ihres Passwortes misslingt.


Wahlstation

Nach der schriftlichen Prüfung ist die Wahlstation die letzte Station des juristischen Vorbereitungsdienstes. Sie dauert vier Monate. Sie können zwischen den Bereichen Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht oder Europarecht wählen. Die Einzelheiten können Sie den Ausbildungsplänen entnehmen.

Wenn Sie die zweite juristische Staatsprüfung nicht bestehen, schließt sich der Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Einzelheiten zum Ergänzungsvorbereitungsdienst finden Sie in dem Merkblatt - Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen - barrierefrei (PDF, 0,11 MB).

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg stellen in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Sie nehmen die Zulassung und Auswahl in voneinander unabhängigen Verfahren vor. Einstellungstermine sind jeweils der Erste März, Juni, September und Dezember. Weitere Einzelheiten zum Prüfungsablauf finden Sie in dem Merkblatt zur Einstellung - barrierefrei (PDF, 0,11 MB). Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare. Die Kapazitätsverordnung - nicht barrierefrei (PDF, 0,02 MB) regelt das Verfahren zur Zulassung und Auswahl. Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit erhalten Sie im Merkblatt Vorbereitungsdienst in Teilzeit (barrierefrei, 0,09 MB).

Wenn Sie einen juristischen Studienabschluss im Ausland erworben haben, ist eine Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich. Einzelheiten entnehmen Sie dem Merkblatt zur Gleichwertigkeitsprüfung - barrierearm (PDF, 0,18 MB).

Inhaltlich verantwortlich:
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Musterklausuren für Referendarinnen und Referendare

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Wie das Landesjustizprüfungsamt Ihre Daten verarbeitet

Das LJPA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Prüfungsverfahren und Anfragen in gesetzlich geregelten Verfahren.

  DSGVO Informationsblatt LJPA - barrierefrei
(PDF, 0,18 MB)

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