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Justizvollzugsfachwirtin/Justizvollzugsfachwirt
– Staatsdiener hinter Gittern.
Auf rund 4907 Gefangene sowie Arrestantinnen und Arrestanten in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen (Stichtag: 06.11.2020) kommen annähernd 3969 Bedienstete aus verschiedenen Professionen (Stichtag 06.11.2020). Sie alle unterstützen die Gefangenen dabei, nach Ablauf der Haftstrafe ein Leben mit sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Gleichzeitig sorgen sie aber auch für den Schutz der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung der Gefangenen. Um in diesem verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf erfolgreich arbeiten zu können, sollten Sie über ein hohes Maß an psychischer Belastbarkeit und Stabilität verfügen.
Typische Aufgaben: Justizvollzugsfachwirtin oder Justizvollzugsfachwirt...
- beaufsichtigen und betreuen Straf- und Untersuchungsgefangene.
- kontrollieren Haft- und Gemeinschaftsräume.
- führen Gefangenentransporte durch.
- sind zuständig für Aus- und Vorführungen von Gefangenen (zu Gerichten und anderen Behörden).
- übernehmen Sanitätsdienste und Pfortendienste sowie Funktionsdienste in der Küche, der Kammer oder der Wäscherei.
- erledigen Aufgaben in der Sachbearbeitung und der Verwaltung.
Der Beruf ist für Sie geeignet, wenn...
- Sie mindestens 20 Jahre alt sind und das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.
- Sie eine Realschule erfolgreich besucht haben oder einen Hauptschulabschluss und eine förderliche Berufsausbildung nachweisen können.
- Sie durchsetzungsfähig und belastbar sind.
- Sie über eine gute Allgemeinbildung, Auffassungsgabe und Urteilsfähigkeit verfügen.
- Sie gerne im Team arbeiten und mit Menschen kommunizieren.
- Sie soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit mitbringen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Zwei Jahre
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Obersekretäranwärterin oder der Obersekretäranwärter im Justizvollzugsdienst erhält neben den Anwärtergrundbeträgen nach Besoldungsgruppe A 7 NBesO (1.269,74 €) einen Familienzuschlag - soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen - sowie eine Stellenzulage nach Nr. 12 der Vorbemerkungen zu den BBesO´en A und B ("Gitterzulage"). Zudem wird ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 % des Anwärtergrundbetrages gewährt.
Weitere Einzelheiten zu den Bezügen finden Sie im Internet unter: www.nlbv.niedersachsen.de.