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Neuigkeiten
Unter Neuigkeiten veröffentlichen wir regelmäßig die kommenden Termine unserer mündlichen Prüfungen. Ferner finden Sie hier die Terminpläne Ihres Prüfungsjahrgangs. Diese ermöglichen Ihnen eine Übersicht und helfen Ihnen, Ihre Prüfung zu planen. Außerdem präsentieren wir Ihnen an dieser Stelle unsere neuen Beiträge und Überarbeitungen.
TERMINE
für die Pflichtfachprüfung (NJAG/NJAVO 2003 - mit Vortrag und NJAG/NJAVO 2009 ohne Vortrag)
Terminplan 2025 - barrierefrei
Terminplan 2026 - barrierefrei
Terminplan 2027 - barrierearm
NEUE BEITRÄGE UND ÜBERARBEITUNGEN
Praktikum bei einem Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalts-Praktikum kann möglicherweise entfallen.
Wenn Sie schon in einer Anwaltskanzlei gearbeitet haben, brauchen Sie möglicherweise kein Praktikum in einem Rechtsanwaltsbüro mehr. Durch Ihre berufliche Arbeit haben Sie vielleicht schon genug praktische Erfahrungen gesammelt. Ihre Vorkenntnisse können also ausreichen, um diese Pflicht zu ersetzen. Bitte lesen Sie dazu die §§ 4 Absatz 1 Nr. 2 c NJAG, 14 Absatz 4 NJAVO.
Legen Sie für eine Prüfung zur Anerkennung als Praktikum bitte folgende Nachweise vor:
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- den Arbeitsvertrag über Ihre Beschäftigung in einer Anwaltskanzlei,
- eine Tätigkeitsbescheinigung.
Aus Ihren eingesandten Unterlagen soll sich ergeben, wann genau Sie dort beschäftigt waren oder sind. Sie weisen auch Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf und beschreiben alle Ihre Aufgaben.
Ich bin umgezogen. Ich möchte meine neue Anschrift möglichst schnell und einfach mitteilen. Reicht dazu ein Anruf aus? Ich habe Angst, dass die Post mich nicht erreicht.
Nein, aus Sicherheitsgründen ist die Schriftform unerlässlich, geben Sie hierzu alte und neue Anschrift sowie Ihr Aktenzeichen an. Sie haben eine Mitwirkungspflicht am Prüfungsverfahren. Deshalb müssen Sie eine ladungsfähige Anschrift im Inland hinterlassen, wenn Sie ins Ausland gehen.
Bitte teilen Sie Adressänderungen möglichst umgehend mit, damit Ihnen Stress und Sorge erspart bleiben. Denken Sie auch daran, Ihre neue Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ihre Adressänderung wird bearbeitet, sobald wir sie erhalten.
Möchten Sie dazu eine Empfangsbestätigung erhalten, nutzen Sie gern die E-Mail-Adresse des Landesjustizprüfungsamts. Das zentrale Postfach sendet Ihnen automatisch eine Antwort zu. Unser Kontaktformular teilt Ihnen die erfolgreiche Übermittlung mittels eines Pop-Ups mit. Weitere Nachfragen, ob Ihre Nachricht eingegangen ist, sind somit nicht nötig.
Sollten Sie Zweifel am Zugang Ihrer Sendung hegen, so können Sie zum Beispiel Ihre Post per Einschreiben-Einwurf an das Landesjustizprüfungsamt schicken. Sie können dann mit Hilfe der Sendungsnachverfolgung der Deutschen Post im Internet den Zugang prüfen.
Klären Sie gegebenenfalls das Problem mit der örtlichen Post, damit die Sendungen des Landesjustizprüfungsamtes Sie erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, teilen Sie uns besser eine andere Adresse mit.
Kann ich meine Unterlagen bei Anmeldung direkt prüfen lassen?
Wir können Ihre Zulassungsunterlagen bei Abgabe im Landesjustizprüfungsamt nicht sofort prüfen. Sie können sich den Erhalt im Landesjustizprüfungsamt an der Information bestätigen lassen.
Wir prüfen alle eingegangenen Anträge auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung so zeitnah wie möglich. Zwischen Meldezeitraum und Versand der Zulassungsbescheide liegen rund drei Monate. Kommen bei der Durchsicht Fragen zu den von Ihnen vorgelegten Unterlagen auf oder fehlen Dokumente, werden Sie zu gegebener Zeit vom zuständigen Sachbearbeiter kontaktiert.
Sollten Sie im Einzelfall unsicher sein, ob ein von Ihnen eingereichter Leistungsnachweis die Anforderungen des § 4 Abs. 1 NJAG erfüllt, können Sie sich mit einer Einzelanfrage an das LJPA wenden, um noch vor der Zulassungsentscheidung eine Klärung herbeizuführen.
Welchen Stand müssen die zugelassenen Gesetzessammlungen (Habersack usw.) haben? Was muss einsortiert werden?
Maßgebende Ergänzungslieferungen für die Klausuren im April 2026 sind:
- Habersack, Deutsche Gesetze, 203. EL
- Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband, 83. EL
- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, 148. EL
- März, Niedersächsische Gesetze, 128. EL
Sie können Ihre gebundenen Bücher in der am 01.02.2026 im Buchhandel erhältlichen Auflage nutzen.
Gebundene Bücher
Sie können Ihre gebundenen Bücher in der am 01.02.2026 im Buchhandel erhältlichen Auflage nutzen. Sie verwenden sie richtigerweise mit den ursprünglich vom Verlag herausgegebenen Inhalten. Fügen Sie Ihren Büchern deshalb weder Ausdrucke, Einlegeblätter, noch etwas Vergleichbares hinzu.
Wir stellen Ihnen ansonsten mit der Klausur weitere Hilfsmittel als Anlage zur Verfügung.
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Termine der mündlichen und schriftlichen Prüfungen
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

