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Widerspruch

Wie läuft ein Widerspruchsverfahren ab?

Sie können Ihren Widerspruch zunächst fristwahrend einlegen. Ihre Begründung können Sie binnen einer weiteren Frist von 4 Wochen nachreichen. Sie haben währenddessen weiterhin die Möglichkeit Ihre Akten einzusehen.

Wir übersenden den betroffenen Korrektoren Ihre Einwendungen zur Stellungnahme. Ihre Identität bleibt auch im Widerspruchsverfahren geschützt. Die Kommission der mündlichen Prüfung wird bei einer Notenänderung gegebenenfalls von uns ebenfalls angehört und um Stellungnahme gebeten.

Anschließend schicken wir Ihnen mit einem Einschreiben einen Bescheid und danach gegebenenfalls ein neues Zeugnis zu.

Wie lange dauert ein solches Verfahren?

Das Verfahren dauert im Durchschnitt 2 Monate.

Was kostet es?

Es kostet je nach Umfang zwischen 30,00 € und 300,00 €.

Bekomme ich Kopien meiner Klausuren zugesandt, wenn ich Widerspruch einlege?

Nein (§ 20 NJAG), bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Akteneinsicht.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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