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Ehrenamtliche Arbeit

In den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie unterstützen die Gefangenen. Sie begleiten Freizeitangebote, bieten Gesprächsgruppen an oder leisten Einzelfallhilfe. Bei der Entlassungsvorbereitung stellen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Lebenserfahrung sowie Fähigkeiten zur Verfügung. Außerdem sind sie oft wichtige Kontaktpersonen für einzelne Gefangene. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können so einen großen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen leisten. Sie können dazu beitragen eine erneute Straffälligkeit zu verhindern.

Ehrenamtliche Mitarbeit ist eine interessante, abwechslungsreiche, aber auch sehr verantwortungsvolle Aufgabe. In jeder Justizvollzugseinrichtung werden daher die Ehrenamtlichen durch Koordinatorinnen und Koordinatoren betreut, die die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen.

Das Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges bietet außerdem jedes Jahr an unterschiedlichen Orten sowie online Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Anfängerinnen und Anfänger in der ehrenamtlichen Arbeit an. Dabei werden Grundkenntnisse über den Strafvollzug, die Straffälligkeit und gesetzliche Grundlagen vermittelt. Für Bürgerinnen und Bürger, die an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in einer Justizvollzugseinrichtung interessiert sind, stehen außerdem ein Leitfaden und ein Flyer mit vielen weiteren Angaben zur ehrenamtlichen Tätigkeit zur Verfügung. (zum Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - nicht barrierefrei (PDF, 0,40 MB), zum Flyer Ehrenamtliche Mitarbeit - nicht barrierefrei (PDF, 0,12 MB)). Auf der Internetseite des Niedersächsischen Bildungsinstituts sind Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für die Ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug benannt. Diese geben bei weiteren Fragen zu diesem Thema gerne Auskunft.

Als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und dem Justizvollzug dienen auch die ehrenamtlichen Anstaltsbeiräte, deren Mitglieder von den Landkreisen oder kreisfreien Städten vorgeschlagen werden. Die Beiräte bringen einerseits die Belange des Justizvollzuges der Öffentlichkeit nahe und wirken andererseits als Vertreterinnen und Vertreter der Öffentlichkeit im Vollzug durch eine beratende und kontrollierende Tätigkeit mit.

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