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Zahlungshinweis

Kostenzahlung für vorschusspflichtige Anträge

Wir stellen für folgende Dokumente Kosten in Rechnung:

Dokument

Gebühr gemäß

Betrag/Stück

Bescheinigung über die Zulassung zur 1. jur. Staatsprüfung

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 1401 KostVerz.

15,00 €

Ersatzzeugnis

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 1401 KostVerz.

15,00 €

Bescheinigung über den Rangplatz (Ranking)

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 1401 KostVerz.

15,00 €

Bescheinigung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 1401 KostVerz.

15,00 €

Übersetzung des Prüfungszeugnisses

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 1401 KostVerz.

15,00 €

Bescheinigung zur Vorlage bei einer Stipendiatenförderung

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 1401 KostVerz.

15,00 €

Beglaubigung eines Dokuments
(nur zeitgleich mit einem der vorgenannten Dokumente)

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6,7, 14 JVKostG, Nr. 1400 KostVerz.

0,50 €/Seite mindestens jedoch 5,00 €

Auslagen



Dokumentenpauschale

§ 111 NJG, §§ 1, 4, 6, 7, 14 JVKostG, Nr. 2000 Kost.Verz.

0,50 €/Seite

Die obige Kostentabelle können Sie sich als barrierefreie PDF herunterladen.

 

Diese Anträge sind vorschusspflichtig. Sie bekommen daher von uns erst eine Rechnung mit den nötigen Zahlungsangaben. Danach überweisen Sie die entstehenden Kosten. Sie erhalten Ihr Dokument erst, nachdem Sie die Kosten gezahlt haben.

Sie brauchen eines der genannten Dokumente so schnell wie möglich?

Kaufen Sie eine Kostenmarke in dem Sie mit Ihrem Brief in die Zahlstelle eines – niedersächsischen – Amtsgerichts gehen. Dort lassen Sie sich diese Kosten direkt auf Ihrem Antragsschreiben aufdrucken. Zur Verwendung von Gerichtskostenstemplern informiert Sie die AV d. MJ. vom 14.05.2012, Nds. Rpfl. Seite 157, II. 2.6.1. Sie können so die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verkürzen.

Die Annahme von elektronischen Kostenmarken ist aus technischen Gründen nicht möglich. Sollten Sie eine solche Kostenmarke erworben haben, können Sie sich diese im Portal zurückerstatten lassen.

Inhaltlich verantwortlich:
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Kostentabelle des Landesjustizprüfungsamtes

Hier können Sie sich die barrierefreie Datei dieser Seite herunterladen. Informieren Sie sich mit Hilfe unserer Kostentabelle über die Gebühren und Auslagen für Dokumente, die Sie außerhalb eines Prüfungsverfahrens beantragen können.

  Kostenzahlung für vorschusspflichtige Anträge - barrierefrei
(PDF, 0,09 MB)

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Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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