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Aktuelles

Wir haben Ihnen hier eine Kurzübersicht zusammengestellt, damit Sie schnell fündig werden. Die Monate führen Sie zu Links mit für Sie wichtigen Themen Ihres Prüfungsverfahrens.

Erreichbarkeit am Freitag, 27. Dezember 2024 bis Montag, 30. Dezember 2024

In der Weihnachtswoche ist unser Dienstbetrieb sehr stark eingeschränkt.

Das Landesjustizprüfungsamt ist in wirklich dringenden Fällen selbstverständlich telefonisch erreichbar.

Planen Sie jedoch Wartezeiten, längere Bearbeitungszeiten und schlechtere telefonische Erreichbarkeit ein.

Wir sind im Neuen Jahr ab 02.01.2025 wieder wie gewohnt für Sie da.

Akteneinsicht am Freitag, 27. Dezember 2024 bis Freitag, 03. Januar 2025

Vom Freitag, 27. Dezember 2024 bis Freitag, 03. Januar 2025 einschließlich ist die Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.

Bedenken Sie die verlängerten Postlaufzeiten in der Advents- und Weihnachtszeit. Stellen Sie etwaige Versendungsanträge an ein ordentliches Gericht innerhalb Niedersachsens daher bitte bis spätestens Montag, 16.12.2024.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein Frohes Fest und ein erfolgreiches Neues Jahr 2025.

Mündliche Prüfungen

Wir informieren Sie zu Zeugnis und Akteneinsicht auf den gleichnamigen Themenseiten.

Informationen zur Teilnahme als Zuhörerin oder Zuhörer finden Sie im Artikel Neuigkeiten oder auf der Themenseite mündliche Prüfung.


Klausurtermine im Januar 2025 (A/25)

Auf unserer Themenseite Klausuren informieren wir Sie

  • über Hilfsmittel,
  • zu Ergänzungslieferungen,
  • zum Verhalten im Krankheitsfall,
  • zum Beenden ihres Notenverbesserungsversuchs.

Klausurtermin im April (B/25)

Sie suchen nach Informationen über Antragsrücknahme oder „Verschieben“? Diese finden Sie unter Meldung zum Examen.

Klausurtermin im Juli 2025 (B/25)

Sie beabsichtigen, sich hierfür anzumelden? Lesen Sie bitte unsere Themenseite Meldung zum Examen. Dort können Sie sich auch das Anmeldeformular herunterladen.

Sie haben nicht bestanden und wollen es nochmals versuchen? Dann finden Sie unter Erneute Anmeldung zum Examen weitere Hinweise.

Sie streben eine Notenverbesserung an? Darüber informieren wir Sie im Thema Notenverbesserung.

Verlängerung Studienzeit nach dem DRiG (Deutsches Richtergesetz)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“) (BT-Drs. 19/8581) einstimmig in der vom Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 19/13617) angenommen. Damit wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang in § 5d Abs. 2 Satz 1 DRiG auf fünf Jahre erhöht.

Demgegenüber sieht § 1 Abs. 1 NJAG vor, dass das rechtswissenschaftliche Studium einschließlich der ersten Prüfung in der Regel viereinhalb Jahre (Regelstudienzeit) umfasst. Ob und gegebenenfalls wann eine Anpassung des NJAG an die Regelungen im DRiG erfolgen wird, kann derzeit nicht gesagt werden.

Für das Prüfungsverfahren in Niedersachsen gelten jedoch weiterhin die landesrechtlichen Regelungen, insbesondere des NJAG und der NJAVO, auch soweit es um die Frage der Möglichkeit eines Freiversuches (§ 18 NJAG) geht.

Hinsichtlich der Bezugsdauer von Leistungen nach dem BAFöG kann das LJPA keine Auskünfte erteilen. Insofern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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