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- Praktikum
- Prüfungsverfahren der Pflichtfachprüfung
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- Staatliche Pflichtfachprüfung und Erste Prüfung
- Widerspruch
- Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung
- Zahlungshinweis
- Zeugnis
Aktuelles
Wir haben Ihnen hier eine Kurzübersicht zusammengestellt, damit Sie schnell fündig werden. Die Monate führen Sie zu Links mit für Sie wichtigen Themen Ihres Prüfungsverfahrens.
Erreichbarkeit am Mittwoch, 11. Oktober 2023 und Donnerstag, 12. Oktober 2023
Am Mittwoch, 11. Oktober 2023 und Donnerstag, 12. Oktober 2023 hat das Landesjustizprüfungsamt geschlossen.
Das Landesjustizprüfungsamt ist in wirklich dringenden Fällen eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Akteneinsicht am Mittwoch, 11. Oktober 2023 und Donnerstag, 12. Oktober 2023
Am Mittwoch, 11. Oktober 2023 und Donnerstag, 12. Oktober 2023 ist eine Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verlängerung Studienzeit nach dem DRiG (Deutsches Richtergesetz)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“) (BT-Drs. 19/8581) einstimmig in der vom Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 19/13617) angenommen. Damit wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang in § 5d Abs. 2 Satz 1 DRiG auf fünf Jahre erhöht.
Demgegenüber sieht § 1 Abs. 1 NJAG vor, dass das rechtswissenschaftliche Studium einschließlich der ersten Prüfung in der Regel viereinhalb Jahre (Regelstudienzeit) umfasst. Ob und gegebenenfalls wann eine Anpassung des NJAG an die Regelungen im DRiG erfolgen wird, kann derzeit nicht gesagt werden.
Für das Prüfungsverfahren in Niedersachsen gelten jedoch weiterhin die landesrechtlichen Regelungen, insbesondere des NJAG und der NJAVO, auch soweit es um die Frage der Möglichkeit eines Freiversuches (§ 18 NJAG) geht.
Hinsichtlich der Bezugsdauer von Leistungen nach dem BAFöG kann das LJPA keine Auskünfte erteilen. Insofern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.
Mündliche Prüfungen
Wir informieren Sie zu Zeugnis und Akteneinsicht auf den gleichnamigen Themenseiten.
Informationen zur Teilnahme als Zuhörerin oder Zuhörer finden Sie im Artikel Neuigkeiten oder auf der Themenseite mündliche Prüfung.
Studentinnen und Studenten, deren mündliche Prüfung im Durchgang Dezember 2023 (Klausuren im Durchgang Juli 2023) stattfindet, können nach vorheriger Anmeldung als Zuschauer zur mündlichen Prüfung an den Prüfungsterminen der laufenden Kampagne (August bis Oktober 2023) zugelassen werden. Die Anzahl der Zuschauer wird auf vier Zuschauer je Prüfungssaal beschränkt. Eine Teilnahme an mehr als einer Prüfung ist nicht möglich.
Pflichtfachprüfung:
Celle:
Eine Teilnahme an Prüfungen in Celle ist nur unter vorheriger Anmeldung jeweils montags vor der Prüfung, bei der Sie zuhören möchten, auf der Geschäftsstelle (Tel.: 05141- 5939-107/108) möglich.
In Celle sind mündliche Prüfungen für folgende Termine geplant:
30.08.2023 (vormittags und nachmittags)
04.09.2023 (vormittags und nachmittags)
05.09.2023 (vormittags)
12.09.2023 (vormittags und nachmittags)
14.09.2023 (vormittags und nachmittags)
19.09.2023 (vormittags und nachmittags)
25.09.2023 (vormittags und nachmittags)
26.09.2023 (vormittags und nachmittags)
27.09.2023 (vormittags)
Göttingen:
Für mündliche Prüfungen in Göttingen besorgen Sie sich jeweils montags vor der Prüfung, bei der Sie zuhören möchten, eine Einlasskarte beim Landgericht Göttingen.
In Göttingen sind mündliche Prüfungen, an denen Sie teilnehmen können, für folgende Termine geplant:
31.08.2023 (vormittags)
04.09.2023 (vormittags)
06.09.2023 (vormittags)
12.09.2023 (vormittags)
13.09.2023 (vormittags)
18.09.2023 (vormittags)
19.09.2023 (vormittags)
20.09.2023 (vormittags)
28.09.2023 (vormittags)
09.10.2023 (vormittags)
10.10.2023 (vormittags)
Osnabrück:
Für mündliche Prüfungen in Osnabrück besorgen Sie sich jeweils dienstags vor der Prüfung, bei der Sie zuhören möchten, eine Einlasskarte beim Landgericht Osnabrück.
In Osnabrück sind mündliche Prüfungen für folgende Termine geplant:
05.09.2023 (vormittags und nachmittags)
08.09.2023 (vormittags und nachmittags)
11.09.2023 (vormittags)
12.09.2023 (vormittags und nachmittags)
14.09.2023 (vormittags)
22.09.2023 (vormittags)
26.09.2023 (vormittags und nachmittags)
27.09.2023 (vormittags)
11.10.2023 (vormittags und nachmittags)
13.10.2023 (vormittags)
Klausurtermin im Januar (A/24)
Sie suchen nach Informationen über Antragsrücknahme oder „Verschieben“? Diese finden Sie unter Meldung zum Examen.
Klausurtermine im Oktober (D/23)
Auf unserer Themenseite Klausuren informieren wir Sie
- über Hilfsmittel,
- zu Ergänzungslieferungen,
- zum Verhalten im Krankheitsfall,
- zum Beenden ihres Notenverbesserungsversuchs.
Klausurtermin im April 2024 (B/24)
Sie beabsichtigen, sich hierfür anzumelden? Lesen Sie bitte unsere Themenseite Meldung zum Examen. Dort können Sie sich auch das Anmeldeformular herunterladen.
Sie haben nicht bestanden und wollen es nochmals versuchen? Dann finden Sie unter Erneute Anmeldung zum Examen weitere Hinweise.
Sie streben eine Notenverbesserung an? Darüber informieren wir Sie im Thema Notenverbesserung.
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter