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Auslandsstudium

Wann erkennen Sie mir das Auslandssemester als "Urlaubssemester" für den Freiversuch an?

Ein im Ausland studiertes Semester kann als Freisemester bei der Berechnung des Freiversuchs grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, wenn der/ die Studierende

  • a) (mindestens ein volles Semester) an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben war und
  • b) Lehrveranstaltungen von mindestens acht Semesterwochenstunden im ausländischen Recht besucht hat und
  • c) je Semester mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben oder die Abschlussprüfung des Studienjahres erfolgreich abgelegt hat.

Lesen Sie hierzu auch die Durchführungsbestimmungen (Abschnitt 2, zu § 17 Ziffer 2) unter Allgemeine Verfügung (AV-Juristenausbildung) (NI-VORIS letzte Fassung)

Zum Nachweis legen Sie ein Transcript of records der Fremduniversität, das die benötigten Angaben enthält, oder ggf. eine Erasmusbescheinigung vor.

Ich habe ein Auslandsstudium absolviert. Ich brauche eine Anerkennung als Sprachenschein vom LJPA. Dieses Schreiben muss ich meiner Universität vorlegen, um mich zum Schwerpunktstudium anmelden zu können. Wie bekomme ich den Nachweis?

§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d NJAG (NI-VORIS) verlangt von Ihnen unter anderem, dass Sie beispielsweise einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besuchen. Sie müssen diese Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllen, wenn Sie zum Beispiel mit Erasmus einen Teil Ihres rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland ableisten. Dies regelt § 4 Abs. 4 Satz 2 NJAG.

Das Landesjustizprüfungsamt kann daher weder anerkennen noch ersetzen, wir können Ihnen nur die Gesetzeslage bestätigen.

Welche weiteren Zulassungsvoraussetzungen kann ich im Ausland erbringen?

Sie können im Ausland Leistungsnachweise über Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erbringen. Ferner können Sie ein Rechtsanwalts- und Verwaltungspraktikum ableisten. Außerdem können Sie Leistungsnachweise zur Schlüsselqualifikation erwerben.

AUSLANDSPRAKTIKUM

Auf unserer Themenseite „Praktikum“ erfahren Sie, welche Praktika Sie im Ausland ableisten können. Wie verhält es sich beispielsweise mit den Semesterferien, wenn Sie ein Praktikum planen.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
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