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Änderung von Kontaktdaten

ANSCHRIFTENÄNDERUNG

Ich bin umgezogen. Ich möchte meine neue Anschrift möglichst schnell und einfach mitteilen. Reicht dazu ein Anruf aus? Ich habe Angst, dass die Post mich nicht erreicht.

Nein, aus Sicherheitsgründen ist die Schriftform unerlässlich, geben Sie hierzu alte und neue Anschrift sowie Ihr Aktenzeichen an. Sie haben eine Mitwirkungspflicht am Prüfungsverfahren. Deshalb müssen Sie eine ladungsfähige Anschrift im Inland hinterlassen, wenn Sie ins Ausland gehen.

Bitte teilen Sie Adressänderungen möglichst umgehend mit, damit Ihnen Stress und Sorge erspart bleiben. Denken Sie auch daran, Ihre neue Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitzuteilen. Ihre Adressänderung wird bearbeitet, sobald wir sie erhalten.

Sollten Sie Zweifel am Zugang Ihrer Sendung hegen, so können Sie zum Beispiel Ihre Post per Einschreiben-Einwurf an das Landesjustizprüfungsamt schicken. Sie können dann mit Hilfe der Sendungsnachverfolgung der Deutschen Post im Internet den Zugang prüfen.

Klären Sie gegebenenfalls das Problem mit der örtlichen Post, damit die Sendungen des Landesjustizprüfungsamtes Sie erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, teilen Sie uns besser eine andere Adresse mit.

NAMENSÄNDERUNG

Während meiner Prüfung wird sich mein Name ändern. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns Ihren geänderten Namen schriftlich mit. Fügen Sie eine Kopie der Urkunde über Ihre Namensänderung bei. Beachten Sie dabei bitte Folgendes:

a) Prüfungstermine

Zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung bringen Sie Ihren noch gültigen Personalausweis oder ein gültiges Ersatzdokument sowie eine Kopie der Urkunde über Ihre Namensänderung mit und legen Sie Beides dem Ordnungspersonal.

Bisher erstellte Schreiben sind weiter gültig.

b) Zeugnisse und Anmeldeunterlagen

Künftige Zeugnisse werden auf Ihren geänderten Namen ausgestellt. Bereits erteilte Zeugnisse berichtigen wir grundsätzlich nicht. Legen Sie diesen Dokumenten künftig eine beglaubigte Kopie der Urkunde über Ihre Namensänderung bei. Alle Unterlagen, die Sie uns mit der Meldung zur Pflichtfachprüfung eingereicht haben, müssen nicht berichtigt werden.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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