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Meldung zum Examen

 

I. Vorbereiten einer Anmeldung

II. Beglaubigung von Scheinen und anderen Unterlagen

III. Lebenslauf

IV. Anmelden

V. Fehlende Unterlagen

VI. weitere Informationen zur Examensanmeldung

VII. Verlegung beantragen

VIII. Antrag zurücknehmen


I. Vorbereiten einer Anmeldung

Checkliste Scheinfrei/Prüfungsreif?

Die „Checkliste Scheinfrei - barrierefrei (PDF, 0,15 MB)“ hilft Ihnen beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen. Sie erfahren beispielsweise, welche Leistungen Sie für ein Praktikum außerhalb der Vorlesungszeit brauchen.

Wo erhalte ich die Unterlagen zur Prüfungsmeldung?

Meldeunterlagen und Terminplan erhalten Sie nur als Download auf unserer Internetseite, hier und auf der Seite erneute Meldung zum Examen. Dort finden Sie die Anträge zur Notenverbesserung und zum Wiederholungsversuch. Sollte Ihnen der Download überhaupt nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Bitte reichen Sie den aktuellen Vordruck ein, das Formular ist überarbeitet worden.

Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung (NJAG 2009 ohne Vortrag) - barrierearm

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II. Beglaubigungen von Scheinen und anderen Unterlagen

Ich brauche Beglaubigungen meiner Scheine und anderen Unterlagen für meinen Zulassungsantrag, wo kann ich die bekommen?

Für die Beglaubigung amtlicher Urkunden sollten Sie sich unmittelbar an das nächstgelegene Ordnungsamt (§§ 1 Abs. 2, 65 BeurkG) zu wenden.

§ 3 NVwVfG (NI-VORIS) regelt in Niedersachsen die Beglaubigung von Dokumenten. Hier sind die Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise sowie Behörden im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit befugt. Hier reicht Ihnen eine amtliche Beglaubigung. Sie brauchen also nicht zu einem Notar zu gehen, um eine öffentliche Beglaubigung zu erhalten.

Ein amtlicher Beglaubigungsvermerk enthält die genaue Bezeichnung des zu beglaubigenden Schriftstücks. Ferner muss er die Feststellung, dass die beglaubigte Abschrift mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt, aufweisen. Urschriften benötigen einen weiteren Hinweis, wenn sie nicht von einer Behörde ausgestellt wurden. Hierin bescheinigt der Urkundsbeamte, dass er die beglaubigte Abschrift nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde erteilt. In diesem Fall muss der Vermerk auch den Ort, den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel enthalten.

Haben Beglaubigungen ein Verfallsdatum?

Nein, weil das Original sich nicht verändert. Der beglaubigte Zustand ist somit noch derselbe.

Dürfen Krankenkassen Beglaubigungen machen?

Eine Krankenkasse ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, jedoch keine siegelführende Behörde. Sie kann daher keine öffentliche Beglaubigung vornehmen.

Sofern die Krankenkasse eine bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts ist, ist sie gem. §§ 33, 34 VwVfG befugt, Abschriften fremder Schriftstücke (hier: Scheine) amtlich zu beglaubigen.

Eine Krankenversicherung dagegen ist ein Wirtschaftsunternehmen. Sie darf somit keine amtlichen Beglaubigungen vornehmen.

III. Lebenslauf

Was gehört eigentlich in den handgeschriebenen Lebenslauf?

Sie fertigen Ihren Lebenslauf in Ihrer normalen Handschrift an. Falls Sie neben den Angaben zu Ihrer Person auch solche zu ihren Eltern und Geschwister machen, fördern Sie die Aussagefähigkeit. Ferner gehören Ihr schulischer und beruflicher Werdegang in Grundzügen, nicht jedoch im Detail, hinein.

Sie können über Ihre privaten Aktivitäten berichten. Hierbei können Sie sich auf die beruflich interessanten Aktivitäten beschränken. Beispielsweise könnten Sie Angaben zu Ihrer Fremdsprachen- und Sozialkompetenz machen.

Fügen Sie außerdem ein aktuelles Porträtfoto in der rechten oberen Ecke ein. Sie ermöglichen uns damit trotz eines veralteten Fotos in Ihrem Ausweis eine Identifizierung. Wir erwarten dies jedoch nicht.

Auch ein hauptsächlich als Schriftprobe dienender Lebenslauf sollte aussagefähig und formvollendet sein.

Wir erwarten einen ausreichenden (4 cm) Heft-Rand. Ihr Lebenslauf ist ein Bestandteil Ihrer Prüfungsakte. Daher könnte der oder die Vorsitzende Ihrer Prüfungskommission diesen lesen.

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IV. Anmelden

Müssen meine Unterlagen dem LJPA am letzten Tag des Meldezeitraums vorliegen?

Das Datum des Poststempels reicht aus.

Kann ich meine Anmeldung im Landesjustizprüfungsamt abgeben?

Bringen Sie Ihre vollständigen Meldeunterlagen innerhalb eines Meldezeitraums vorbei. Nutzen Sie dazu unsere Öffnungszeiten. Die Meldezeiträume finden Sie in unseren Terminplänen rechts oder am Ende dieser Seite.

Wir sind Werktags von Montag bis Freitag für Sie da. Sie erreichen uns in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Kann ich meine Unterlagen bei Anmeldung direkt prüfen lassen?

Wir können Ihre Zulassungsunterlagen bei Abgabe im Landesjustizprüfungsamt nicht sofort prüfen. Sie können sich den Erhalt im Landesjustizprüfungsamt an der Information bestätigen lassen.

Wir prüfen alle eingegangenen Anträge auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung so zeitnah wie möglich. Zwischen Meldezeitraum und Versand der Zulassungsbescheide liegen rund drei Monate. Kommen bei der Durchsicht Fragen zu den von Ihnen vorgelegten Unterlagen auf oder fehlen Dokumente, werden Sie zu gegebener Zeit vom zuständigen Sachbearbeiter kontaktiert.

Sollten Sie im Einzelfall unsicher sein, ob ein von Ihnen eingereichter Leistungsnachweis die Anforderungen des § 4 Abs. 1 NJAG erfüllt, können Sie sich mit einer Einzelanfrage an das LJPA wenden, um noch vor der Zulassungsentscheidung eine Klärung herbeizuführen.

Ich habe mich zum Examen angemeldet, aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Muss ich mich erneut anmelden?

Nein. Sie können die Sendungsnachverfolgung der Deutschen Post nutzen. Dort können Sie den Verlauf Ihrer Sendung verfolgen. Dazu müssten Sie als Zustellungsform zumindest ein Einwurf-Einschreiben verwenden. Wir schicken Ihnen eine Eingangsbestätigung, sobald wir Ihren Antrag in unserer EDV erfasst haben. Dies kann einige Zeit dauern, bitte sehen Sie von Nachfragen ab.

Der nächste Meldezeitraum läuft bereits, aber ich habe meine Zulassung noch nicht. Muss ich mich erneut anmelden?

Nein.

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V. Fehlende Unterlagen

Ich habe noch nicht alle Scheine und will mich anmelden. Was kann ich nachreichen?

Nur "Abschichter" können den Sprachen-, Wiwi- und Schlüsselqualifikations-Schein kurzfristig vor der Ladung zur mündlichen Prüfung nachreichen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Leistungen spätestens mit Ablauf des 8. Fachsemesters erfüllt sein müssen. Für alle anderen gilt: Sie müssen sämtliche Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Meldung erbracht haben. Noch fehlende Scheine können Sie binnen eines Monats nach Meldeschluss nachreichen. Dies gilt nur für eine verspätete Ausstellung eines Scheines.

Zulassungsantrag / Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis?

Bitte lassen Sie Ihr Schwerpunktbereichsprüfungszeugnis einzeln beglaubigen. Reichen Sie es mit den ggf. gesammelt beglaubigten Zulassungsunterlagen ein, siehe auch Checkliste „Scheinfrei“.

Ist das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung?

Nein.

Ich will mich zum Examen anmelden und mir fehlt noch ein Praktikum. Kann ich das Praktikum auch nach dem Meldezeitraum machen?

Nein, die Zulassungsvoraussetzungen, zu denen auch die Praktika gehören, müssen zum Zeitpunkt der Meldung erfüllt sein. Es kann lediglich im Einzelfall die Bescheinigung nicht jedoch die Leistung geringfügig später erfolgen.

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VI. weitere Informationen zur Examensanmeldung

Ich habe gehört, dass jeder "abschichten" kann. Stimmt das?

Nein, die frühzeitige Anfertigung der Aufsichtsarbeiten ist eine Form des Freiversuches. Sie wird allgemein "Abschichten" genannt. Sie können daher nur "abschichten", wenn Sie die Voraussetzungen der §§ 4 Abs.2 und 18 NJAG (Freiversuch) erfüllen. Dazu müssen Sie sich rechtzeitig anmelden.

Kann ich mich nach dem 8. Fachsemester anmelden und „abschichten“?

Nein (§ 4 Abs. 2 Satz 3 NJAG).

Ist es möglich sich aus persönlichen Gründen (z.B. Urlaub) außerhalb eines Meldezeitraumes anzumelden?

Sie können sich grundsätzlich nur während eines Meldezeitraumes anmelden, vorzeitig eingereichte Zulassungsanträge werden wir daher umgehend zurücksenden.

Ist eine Meldung zum Verfahren auch aus einem Urlaubssemester möglich?

Ja!

Kann ich meinen Antrag noch ändern, wenn ich mich angemeldet habe?

Bis zum Zugang der Zulassung (Verwaltungsakt) können Sie Ihren Zulassungsantrag ändern.

Bis dahin können Sie den Prüfungsdurchgang sowohl für alle Klausuren verschieben (s.u.), als auch nur für einen Teil der Klausuren verändern. Sie können zum Beispiel Ihren Freiversuch in die Variante „Abschichten“ ändern. Sie dürfen dabei selbstverständlich Ihren Freiversuchszeitpunkt nicht überschreiten.


VII. Verlegung beantragen

Kann ich nach meiner Anmeldung auf einen anderen Durchgang verschieben?

Ja, bis zum Zugang der Zulassung (Verwaltungsakt) ist eine einmalige Verschiebung möglich. Sie müssen Ihr Anmeldeformular nicht nochmal ausfüllen und einsenden.

Sie brauchen eine weitere Immatrikulationsbescheinigung, wenn der Meldezeitraum für den neuen Durchgang im nächsten Semester liegt. Fügen Sie diese Ihrem Brief oder Ihrer Email bei.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei formal um eine Antragsrücknahme und neue Antragsstellung handelt. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie deshalb auch im neuen Meldezeitraum erfüllen.

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VIII. Antrag zurücknehmen

Ich überlege meine „Anmeldung“ zurückzunehmen. Bis wann geht das überhaupt?

Sie können Ihren Antrag auf Zulassung zum Examen, bis sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, zurücknehmen. Schreiben Sie uns einfach einen Brief. Der Zulassungsbescheid stellt den Verwaltungsakt dar. Wir versenden diese Bescheide erfahrungsgemäß ca. 2 Monate vor dem Klausurtermin. Unsere Zeitangabe ist unverbindlich, sie dient Ihnen lediglich als Anhaltspunkt. Sie erhalten Ihre Studienunterlagen zurück und müssten zu gegebener Zeit einen neuen Zulassungsantrag nebst allen Unterlagen einreichen.

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Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Checkliste und Anmeldeformular

Die Checkliste "Bin ich scheinfrei?" hilft Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. Das Anmeldeformular für Ihre Pflichtfachprüfung brauchen Sie, wenn Sie sich zum ersten Mal oder nach einem erfolglosen Freiversuch zur Prüfung anmelden. Unser Terminplan informiert Sie über die anstehenden Prüfungsdurchgänge und Meldezeiträume.

  Checkliste - Bin ich prüfungsreif? - barrierefrei
(PDF, 0,15 MB)

  Antrag auf Zulassung zur Pflichtfachprüfung (NJAG 2009 ohne Vortrag) - barrierearm
(PDF, 1,72 MB)

  Terminplan 2024 Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,25 MB)

  Terminplan 2025 - Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,19 MB)

  Terminplan 2026 Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,20 MB)

Checkliste und Anmeldeformulare für Ihre erneute Anmeldung

Die Checkliste "Bin ich scheinfrei?" hilft Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen. Das passende Anmeldeformular für Ihre Pflichtfachprüfung brauchen Sie, wenn Sie sich zur Notenverbesserung oder zur Wiederholung der Pflichtfachprüfung anmelden. Unser Terminplan informiert Sie über die anstehenden Prüfungen und Meldezeiträume.

  Checkliste - Bin ich prüfungsreif? - barrierefrei
(PDF, 0,15 MB)

  Zulassungsantrag Notenverbesserung - barrierearm
(PDF, 1,53 MB)

  Zulassungsantrag Wiederholung (NJAG 2009) - barrierearm
(PDF, 1,38 MB)

  Terminplan 2024 Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,25 MB)

  Terminplan 2025 - Neurecht - barrierefrei
(PDF, 0,19 MB)

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