- Was ist Zwangsvollstreckung?
- Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?
- Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
- Wofür sind Gerichtsvollzieher zuständig und wie beauftrage ich sie?
- Die Mobiliarvollstreckung
- Die Immobiliarvollstreckung
- Die Forderungsvollstreckung
- Die Herausgabevollstreckung
- Die Handlungsvollstreckung
- Die Unterlassungsvollstreckung
- Der Vollstreckungsschutz
- Wie kann ich mich gegen eine Zwangsvollstreckung wehren?
- Das Vollstreckungsportal
Wofür sind Gerichtsvollzieher zuständig und wie beauftrage ich sie?
Gerichtsvollzieher führen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durch und nehmen Zustellungen vor.
Sie sind zum Beispiel zuständig für
- die Pfändung von Gegenständen, wie zum Beispiel Schmuck, und deren Versteigerung (Mobiliarvollstreckung),
- die zwangsweise Räumung von Wohnraum (Herausgabevollstreckung),
- die Abnahme der Vermögensauskunft (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) gegebenenfalls durch Verhaftung des Schuldners,
- die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis,
- Zustellungen.
Eine Übersicht über die zuständigen Gerichtsvollzieher ist der Homepage des jeweiligen Amtsgerichts zu entnehmen.
Es ist zweckmäßig, die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher tätig ist, zu richten. Diese leitet den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.
Durch die Antragstellung an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge können Sie Verzögerungen wegen einer eventuellen Verhinderung des Gerichtsvollziehers vermeiden.
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter