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Regelinsolvenzverfahren - Für wen ist dieses Verfahren anwendbar?

Das Regelinsolvenzverfahren ist für juristische Personen, für natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Insolvenzantrages selbständig wirtschaftlich tätig sind und für Freiberufler anwendbar. Für Personen, die ehemals selbständig tätig waren, ist das Regelinsolvenzverfahren ebenfalls anwendbar, aber nur, wenn ihre Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. Das ist dann der Fall, wenn sie mehr als 19 Gläubiger haben oder wenn gegen sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z. B. wegen Lohn, Sozialversicherungsbeiträgen oder Lohnsteuer.

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