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Insolvenzverfahren

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Insolvenzverfahren


Ist eine Schuldnerin oder ein Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet, reicht das Vermögen, sofern überhaupt noch welches vorhanden ist, nicht zur Befriedigung aller Gläubiger aus. Dazu, dass das verbleibende Vermögen nach einer Verwertung gerecht an die Gläubiger verteilt wird, dient die Insolvenzordnung. Gläubigerinnen oder Gläubiger sind hierbei die Personen, die eine Forderung gegen die Schulderin oder den Schuldner haben. Die Schuldnerin oder der Schuldner ist die Person, die beispielsweise eine Zahlung schuldet.

Die Insolvenzordnung sieht aber nicht nur die Verwertung des Restvermögens und die möglichst gerechte Verteilung vor. Sie bietet auch andere Möglichkeiten wie etwa die Sanierung von Unternehmen durch einen Insolvenzplan. Natürliche Personen können nach 3 Jahren von ihren bis zur Eröffnung entstandenen Forderungen im Wege der Restschuldbefreiung befreit werden.

Insolvenzverfahren richten sich nach der Insolvenzordnung. Diese gilt sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmer als auch Verbraucherinnen und Verbraucher.

Es gibt dabei das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren.

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