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ZU-Klausur

Musterklausuren für Ihre gezielte Examensvorbereitung. Es handelt sich hierbei um ehemalige Examensklausuren mit Lösungshinweisen.

Die Aufsichtsarbeit um Zivilrecht mit einer zivilgerichtlichen Aufgabenstellung hat die Aufgaben einer Richterin oder eines Richters der Zivilgerichtsbarkeit erster Instanz und daher alle verfahrensfördernden und verfahrensbeendenden Entscheidungen des Gerichts in Zivilsachen erster Instanz in jeder in der ZPO vorgesehenen Verfahrensart zum Gegenstand.

Denkbar sind alle Arten von Urteilen. Die richterliche Entscheidungsfindung kann auch durch Beschluss erfolgen. Die Arbeitstechniken der Zivilrichterin oder des Zivilrichters umfassen auch Verfügungen. Als Prüfungsaufgabe ist regelmäßig ein entscheidungsreifer Sachverhalt zu erwarten, im Einzelfall kann die Prüfungsleistung auch in einer Teilentscheidung über den Streitgegenstand liegen, so dass ein Prüfling auch die der Entscheidungsfindung vorausgehenden Verfügungen beherrschen muss.

Hinweis zum Urheberrecht und zur Verschwiegenheitspflicht

Die Klausuren unterliegen dem Urheberrecht und der Verschwiegenheitspflicht, dies gilt insbesondere für dessen Weitergabe oder Verbreitung (z.B. in sozialen Netzwerken).

Für jede Verwendung der Klausuren außerhalb Ihrer Arbeitsgemeinschaft bzw. Ihres Referendariates ist das ausdrückliche vorherige Einverständnis des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts erforderlich.

Musterklausuren

Musterklausuren für Referendarinnen und Referendare

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