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VR-Klausur

Musterklausuren für Ihre gezielte Examensvorbereitung. Es handelt sich hierbei um ehemalige Examensklausuren mit Lösungshinweisen.

Eine der beiden öffentlich-rechtlichen Aufsichtsabreiten hat eine gutachterlich-rechtsberatende Aufgabenstellung. Dabei ist die Arbeits- und Sichtweise einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts zu Grunde zu legen und darzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist zunächst umfassend zu begutachten, um aufzuzeigen, dass alle Aspekte der Fragestellung erkannt wurden.

Das gilt auch, wenn in dem/den anwaltlichen Schriftsatz/-sätzen und/oder Brief(en) nur auf einen Teilaspekt der Gesamtproblematik eingegangen werden muss. Aus dem Begehren der Mandantin/des Mandanten, der konkreten Fragestellung und dem Vermerk des Landesjustizprüfungsamts für die Bearbeitung ergibt sich, was in der Klausur erwartet wird. Der Prüfling muss selbst erkennen, was erforderlich ist.

Hinweis zum Urheberrecht und zur Verschwiegenheitspflicht

Die Klausuren unterliegen dem Urheberrecht und der Verschwiegenheitspflicht, dies gilt insbesondere für dessen Weitergabe oder Verbreitung (z.B. in sozialen Netzwerken).

Für jede Verwendung der Klausuren außerhalb Ihrer Arbeitsgemeinschaft bzw. Ihres Referendariates ist das ausdrückliche vorherige Einverständnis des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts erforderlich.

Musterklausuren

Musterklausuren für Referendarinnen und Referendare

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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