SR-Klausur
Musterklausuren für Ihre gezielte Examensvorbereitung. Es handelt sich hierbei um ehemalige Examensklausuren mit Lösungshinweisen.
In der strafrechtlichen Aufsichtsarbeit wird eine gutachterliche Bearbeitung eines abschlussreifen staatsanwaltlichen Aktenstücks und der Entwurf einer daraus abgeleiteten praktischen Entschließung verlangt. Dasselbe gilt für die Wahlklausur im Strafrecht.
Die Klausur besteht aus dem materiell-rechtlichen (sogenannte A-) Gutachten mit der Frage, ob der oder die Beschuldigte/n bestimmter Straftaten hinreichend verdächtig ist bzw. sind, ferner aus prozessrechtlichen Überlegungen (sog. B-Gutachten) sowie einem praktischen Teil (Entwurf einer Anklageschrift, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Antragsschrift im Sicherungs-, beschleunigten oder vereinfachten (Jugend-)Verfahren, Einstellungsverfügung).
Bei Erheben der öffentlichen Klage wird der Entwurf einer Abschlussverfügung (als Begleitverfügung zur Anklage) nicht verlangt. Nur wenn eine öffentliche Klage in keiner Form erhoben wird bzw. nur im Falle der vollständigen Einstellung des Verfahrens, ist eine Einstellungsverfügung zu erstellen.
Die Arbeit muss sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte beschränken. Nur durch die Konzentration auf das Wesentliche bzw. eine zutreffende Schwerpunktbildung wird es gelingen, innerhalb der Bearbeitungszeit einen verwertbaren praktischen Teil zu erstellen.
Hinweis zum Urheberrecht und zur Verschwiegenheitspflicht
Die Klausuren unterliegen dem Urheberrecht und der Verschwiegenheitspflicht, dies gilt insbesondere für dessen Weitergabe oder Verbreitung (z.B. in sozialen Netzwerken).
Für jede Verwendung der Klausuren außerhalb Ihrer Arbeitsgemeinschaft bzw. Ihres Referendariates ist das ausdrückliche vorherige Einverständnis des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts erforderlich.
Musterklausuren
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter