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ZG-Klausur

Musterklausuren für Ihre gezielte Examensvorbereitung. Es handelt sich hierbei um ehemalige Examensklausuren mit Lösungshinweisen.

Gegenstand der der Aufsichtsarbeit im Zivilrecht mit einer gutachterlichen Aufgabenstellung kann jede erstinstanzliche gerichtliche Entscheidung sein. Die Aufgabe besteht grundsätzlich in der Erstellung eines Tatbestandes, eines Gutachtens und eines Entscheidungsvorschlages. Das Gutachten ist nach den Grundsätzen der Relationstechnik zu erstellen.

Hinweis zum Urheberrecht und zur Verschwiegenheitspflicht

Die Klausuren unterliegen dem Urheberrecht und der Verschwiegenheitspflicht, dies gilt insbesondere für dessen Weitergabe oder Verbreitung (z.B. in sozialen Netzwerken).

Für jede Verwendung der Klausuren außerhalb Ihrer Arbeitsgemeinschaft bzw. Ihres Referendariates ist das ausdrückliche vorherige Einverständnis des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts erforderlich.

Musterklausuren

Musterklausuren für Referendarinnen und Referendare

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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