Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen in diesen Dokumenten:
Justizwachtmeister/-in Merkblatt - nicht barrierefrei
(PDF, 0,39 MB)
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind bei den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und den Staatsanwaltschaften tätig. Sie gewährleisten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Sicherheit und Ordnung. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte.
Typische Aufgaben: Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeister...
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie…
Wie lange dauert die Ausbildung?
Nach § 21 der niedersächsischen Laufbahnverordnung dauert der Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt einer Laufbahn der Laufbahngruppe 1 sechs Monate. Danach können Dienstzeiten im öffentlichen Dienst im Umfang von höchstens fünf Monaten angerechnet werden.
Die Ausbildungszeit gliedert sich dementsprechend in einen praktischen Ausbildungsteil am Arbeitsplatz und einen einmonatigen Ausbildungslehrgang.
Möglichst zu Beginn des praktischen Ausbildungsteils ist das einwöchige Einführungsmodul zu absolvieren. Das Einführungsmodul ist Grundlage für den später zu absolvierenden fachtheoretische Ausbildungslehrgang.
Wie hoch ist die Besoldung?
Die Höhe der Besoldung ist im Niedersächsischen Besoldungsgesetz festgelegt. Es sind die Besoldungsgruppen A5 bis A8 ausgewiesen.
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Amtsgericht, Verwaltungs- oder Sozialgericht bzw. die Staatsanwaltschaft, bei dem/der die Einstellung erfolgen soll.
Folgende Unterlagen sollen beigefügt werden:
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, rufen Sie bitte bei dem Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Amtsgericht, Verwaltungs- oder Sozialgericht bzw. Staatsanwaltschaft an.
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