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Förderung freier Träger der Straffälligenhilfe

Nach der Entlassung aus der Haft ist es für Straffällige häufig schwierig, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Steigende Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot können Faktoren sein, die eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erschweren. Ebenso kann eine unbearbeitete Verschuldung oder eine nicht ausreichend therapierte Suchterkrankung dazu beitragen, dass insbesondere kurz nach der Entlassung eine hohe Rückfallgefährdung besteht. Notwendig ist daher eine durchgehende Betreuung, die bereits während der Entlassungsvorbereitung einsetzt und den Gefangenen lebenspraktische Hilfen für die Zeit nach der Entlassung vermittelt.

Seit mehr als 40 Jahren gewähren 14 Anlaufstellen für Straffällige unter der Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen vielfältige Eingliederungshilfen, um den Betroffenen einen Weg in ein straffreies Leben zu ebnen.

Zu den Angeboten der Anlaufstellen gehören u. a.:

  • Beratung und Begleitung von Gefangenen, Haftentlassenen, Straffälligen ohne Hafterfahrung und deren Angehörigen,
  • Hilfe bei der Entlassungsvorbereitung,
  • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche,
  • Hilfe bei Suchtproblemen und Schuldenregulierung,
  • Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen".

Nach dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe" werden hierbei Eigeninitiativen und Eigenverantwortlichkeit der Haftentlassenen gefördert.

Darüber hinaus bestehen an ausgewählten Standorten zusätzliche Wohnraumprojekte, die sozialpädagogisch betreute Wohnplätze für Straffällige anbieten.

Das Land Niedersachsen fördert die wichtige Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe durch Landeszuwendungen.

Die Förderrichtlinie ist im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 31/2018 ab Seite 827 oder unter Niedersächsisches Ministerialblatt 2018 | Portal Niedersachsen zu finden.

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