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Der Zivil∙prozess

Ein Zivil∙prozess ist ein Gerichts∙verfahren.

Beim Zivil∙prozess streiten 2 Bürger.

Oder es streiten mehrere Bürger.

Das schwere Wort ist: privat∙rechtlicher Streit.

Der Zivilprozess hat mehrere Teile:

  • Die Klage.
  • Die Güte∙verhandlung
  • Die mündliche Verhandlung.
  • Die Beweis∙aufnahme.
  • Das Urteil.
  • Die Berufung.
  • Die Revision.

Diese Wörter sind schwer.

Darum erklären wir diese Wörter.

Die Klage

Der Zivil∙prozess beginnt mit einer Klage.

Oder der Zivil∙prozess beginnt mit einem Mahn∙bescheid.

Ein Mahnbescheid ist ein Blatt Papier.

Auf dem Papier steht:

Eine Person schuldet einer anderen Person Geld.

Die Person muss das Geld an die andere Person bezahlen.

Zum Beispiel:

Sie streiten mit Ihrem Vermieter über die Miete.

Sie wollen von Ihrem Vermieter Geld zurück.

Oder Ihr Vermieter will mehr Geld von Ihnen.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

1) Der Zivil∙prozess beginnt mit einer Klage.

Sie verklagen Ihren Vermieter.

Oder Ihr Vermieter verklagt Sie.

Sie müssen die Klage dem Amts∙gericht geben.

Oder Sie müssen die Klage dem Land∙gericht geben.

Beim Landgericht brauchen Sie einen Rechtsanwalt.

Oder:

Sie verkaufen Ihr Auto.

Der Käufer zahlt den Kauf∙preis nicht.

Sie verklagen den Käufer.

Sie müssen die Klage dem Amts∙gericht geben.

Oder Sie müssen die Klage dem Land∙gericht geben.

Beim Landgericht müssen Sie einen Rechtsanwalt haben.

2) Der Zivilprozess beginnt mit einem Mahn∙bescheid.

Sie beantragen einen Mahnbescheid.

Sie müssen den Mahn∙bescheid

beim zentralen Mahn∙gericht beantragen.

Oder Ihr Vermieter beantragt einen Mahn∙bescheid.

Ihr Vermieter muss den Mahn∙bescheid

beim zentralen Mahn∙gericht beantragen.

Das zentrale Mahn∙gericht gehört zum Amts∙gericht Uelzen.

Die Güte∙verhandlung

Sie haben eine Klage eingereicht.

Dann gibt es eine Güte∙verhandlung.

Oder Sie haben einen Mahn∙bescheid beantragt.

Das zentrale Mahngericht hat den Mahnbescheid zugelassen.

Und der Antrags∙gegner hat Widerspruch eingelegt.

Dann gibt es eine Güte∙verhandlung.

Die Güte∙verhandlung ist ein Gespräch vor Gericht.

Ein Richter redet mit Ihnen und der anderen Person über den Streit.

Alle zusammen versuchen eine Lösung für den Streit zu finden.

Alle sollen mit der Lösung zufrieden sein.

Alle sind mit der Lösung einverstanden.

Dann ist der Streit vorbei.

Die mündliche Verhandlung

In der Güte∙verhandlung gibt es keine Lösung.

Dann gibt es eine mündliche Verhandlung.

Sie bereiten die mündliche Verhandlung schriftlich vor.

Und die andere Person bereitet die mündliche Verhandlung schriftlich vor.

In dem Schreiben erklären Sie den Streit.

Und die andere Person erklärt den Streit.

Die mündliche Verhandlung ist ein Gespräch.

Das Gespräch haben Sie mit einem Richter und mit der anderen Person.

In dem Gespräch erklären Sie dem Richter den Streit.

Und die andere Person erklärt dem Richter den Streit.

Das schwere Wort ist: Tatsachenvortrag.

Die Beweis∙aufnahme

Sie und die andere Person haben Tatsachen vorgetragen.

Aber die Tatsachen passen nicht zusammen.

Dann kann der Richter sagen:

Sie müssen Ihre Tatsachen beweisen.

Oder die andere Person muss ihre Tatsachen beweisen.

Das schwere Wort ist: Beweis∙aufnahme.

Der Richter prüft alle Beweise.

Das Urteil

Sie und die andere Person einigen sich.

Das schwere Wort ist: Vergleich.

Oder:

Sie und die andere Person einigen sich nicht.

Dann spricht der Richter am Ende von einem Zivil∙prozess ein Urteil.

Das bedeutet:

Der Richter spricht eine Entscheidung.

Der Richter entscheidet:

Sie haben Recht.

Oder die andere Person hat Recht.

Oder Sie haben teilweise Recht.

Und die andere Person hat teilweise Recht.

Berufung

Sie finden das Urteil nicht gerecht.

Oder die andere Person findet das Urteil nicht gerecht.

Dann können Sie Berufung einlegen.

Oder die andere Person kann Berufung einlegen.

Das bedeutet:

Sie widersprechen dem Urteil.

Oder die andere Person widerspricht dem Urteil.

Dann gehen Sie zu einem Land∙gericht.

Oder die andere Person geht zu einem Land∙gericht.

Oder Sie gehen zu einem Ober∙landes∙gericht.

Oder die andere Person geht zu einem Ober∙landes∙gericht.

Das Gericht heißt dann: Berufungs∙gericht.

Das Berufungs∙gericht entscheidet den Streit noch einmal.

Eine Berufung ist nur dann möglich:

Das Amts∙gericht erlaubt die Berufung.

Oder das Landgericht erlaubt die Berufung.

Oder Sie streiten jetzt noch um mehr als 600 Euro.

Ein Rechtsanwalt muss die Berufung machen.

Der Rechtsanwalt muss die Berufung

innerhalb von 1 Monat nach dem Urteil machen.

Der Rechtsanwalt macht die Berufung nicht innerhalb von 1 Monat.

Dann ist das Urteil gültig.

Revision

Es gibt noch ein anderes Gericht.

Das Gericht ist das Revisions∙gericht.

Das Revisions∙gericht prüft:

Hat das Berufungs∙gericht die Gesetze eingehalten?

Oder hat das Berufungs∙gericht die Gesetze nicht eingehalten?

Anwalts∙zwang

Bei manchen Zivilprozessen müssen Sie einen Rechtsanwalt haben.

Das schwere Wort ist: Anwalts∙zwang.

Bei diesen Zivilprozessen

müssen Sie immer einen Rechtsanwalt haben:

  • Bei Zivilprozessen vor dem Land∙gericht.
  • Und bei Zivilprozessen vor dem Ober∙landes∙gericht.
  • Und bei Zivilprozessen vor dem Bundes∙gerichts∙hof.

Beim Amts∙gericht brauchen Sie oft keinen Rechtsanwalt.

Beim Amts∙gericht müssen Sie nur in Familien∙sachen

einen Rechtsanwalt haben:

Zum Beispiel bei einer Scheidung.

Es besteht Anwalts∙zwang.

Und Sie haben keinen Rechtsanwalt.

Dann verlieren Sie den Prozess.

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