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Die mündliche Prüfung

Die mündlichen Prüfungen erfolgen nach der Wahlstation. Dies sind in der Regel die Monate März, Juni, September oder Dezember. Sie finden im Landesjustizprüfungsamt in Celle statt. Bilder der Prüfungsräume finden Sie in dieser Präsentation - barrierearm (PDF, 3,87 MB).

Sie können an der mündlichen Prüfung teilnehmen, wenn Sie mindestens drei Klausuren mit der Note „ausreichend“ geschrieben haben. Weiterhin müssen Sie in der schriftlichen Prüfung mindestens 28 Punkte erzielt haben.

Sie erhalten in der Regel zehn Tage vor dem Tag der mündlichen Prüfung eine Ladung.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen.

Der Aktenvortrag dauert zehn Minuten. Sie können sich eine Stunde lang vorbereiten. Die vier Prüfungsgespräche dauern in der Regel jeweils 45 Minuten.

Sie können einen Aktenvortrag aus dem Zivilrecht, Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht - barrierefrei (PDF, 0,13 MB), Strafrecht - barrierefrei (PDF, 0,17 MB), dem Staats- und Verwaltungsrecht, Finanzrecht oder Sozialrecht - barrierefrei (PDF, 0,13 MB) oder dem Europarecht - barrierefrei (PDF, 0,06 MB) halten. Der Gegenstand des Aktenvortrages richtet sich nach Ihrem Wahlbereich. Sie halten den Aktenvortrag aus der anwaltlichen Sicht.

Hinweise und Ratschläge zu den anwaltlichen Aktenvorträgen finden Sie auch in dem Skript Die anwaltlichen Fächer - barrierefrei (PDF, 3,99 MB).

Die Prüfungsgespräche erfassen jeweils die Gebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentlichen Recht und den Anwaltsbereich. Pausen finden regelmäßig statt. In der Regel nehmen vier Prüflinge an einer mündlichen Prüfung teil.

Sie können nur bestimmte Gesetzessammlungen und Kommentare - barrierefrei (PDF, 0,17 MB) nutzen. Wenn Sie ältere Auflagen nutzen, ist dies kein Täuschungsversuch.

Weitere Einzelheiten zu der mündlichen Prüfung finden Sie in dem Merkblatt zur mündlichen Prüfung - barrierefrei (PDF, 0,13 MB) und dem Merkblatt Fragen und Antworten - nicht barrierefrei (PDF, 0,04 MB).

Dort erfahren Sie unter anderem folgendes:

  • Welchen genauen Inhalt die Ladung hat.
  • Wann und wo ein Vorstellungsgespräch stattfindet.
  • Wie die Vorbereitung auf den Aktenvortrag zeitlich genau abläuft.
  • Welchen Umfang das Vertiefungsgespräch nach dem Aktenvortrag hat.
  • Ob Sie bei einer mündliche Prüfung zuhören können.

Mündliche Prüfungen im November / Dezember 2024

Referendarinnen und Referendare, deren mündliche Prüfung im Durchgang Februar / März 2025 stattfindet, können nach vorheriger Anmeldung als Zuschauer zur mündlichen Prüfung an den Prüfungsterminen der laufenden Kampagne (November / Dezember 2024) an den Prüfungsstandorten Celle und Oldenburg zugelassen werden. Die Anzahl der Zuschauer wird in Celle auf 4 Zuschauer, in Oldenburg auf 2 Zuschauer je Prüfungssaal beschränkt. Eine Teilnahme an mehr als einer Prüfung ist nicht möglich.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur unter vorheriger Anmeldung (für Celle ab dem 18.11.2024 und für Oldenburg ab dem 25.11.2024) auf der Geschäftsstelle (Celle - Tel.: 05141-5939-211, Oldenburg – Tel.: 0441-220-1072) von 9:30 bis 12:00 Uhr möglich.
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Präsentation des LJPA für Referendarinnen und Referendare

  Präsentation - barrierearm
(PDF, 4,01 MB)

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