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Aktuelles

Dienstags keine Akteneinsicht

Dienstags ist eine Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.

Stand der Hilfsmittel

Maßgebende Ergänzungslieferungen für die Klausuren im April 2025 sind:

- Habersack, Deutsche Gesetze, 200. EL

- Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband, 80. EL

- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, 144. EL

- März, Niedersächsische Gesetze, 126. EL

„Sie können Ihre gebundenen Bücher in der am 01.02.2025 im Buchhandel erhältlichen Auflage nutzen.“


Notenmitteilungen

Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung.

Diese Regelung gilt nicht für Notenverbesserer und Wiederholer. Sie gilt auch nicht für Prüflinge, die nicht oder nicht abschließend am regulären Klausurendurchgang teilgenommen haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die Prüfung aus Krankheitsgründen unterbrochen haben. Diese Prüflinge erhalten die Notenmitteilung bereits oder erst dann, wenn alle Noten vorliegen.

Mündliche Prüfungen im Februar / März 2025

Referendarinnen und Referendare, deren mündliche Prüfung im Durchgang Mai / Juni 2025 stattfindet, können nach vorheriger Anmeldung als Zuschauer zur mündlichen Prüfung an den Prüfungsterminen der laufenden Kampagne (Februar / März 2025) an den Prüfungsstandorten Celle und Oldenburg zugelassen werden. Die Anzahl der Zuschauer wird in Celle auf 4 Zuschauer, in Oldenburg auf 2 Zuschauer je Prüfungssaal beschränkt. Eine Teilnahme an mehr als einer Prüfung ist nicht möglich.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur unter vorheriger Anmeldung ab dem 17.02.2025 auf der Geschäftsstelle (Celle – Tel.: 05141-5939-214, Oldenburg – Tel.: 0441-220-1072, von 9:30 bis 12:00 Uhr) möglich.

Akteneinsicht

Bitte beachten Sie: Allen Besuchern wird dringend empfohlen während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude eine medizinische Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.

Die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten ist ohne vorherige Anmeldung während der Öffnungszeiten von montags und mittwochs bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich.

Bitte planen Sie für die Zeit der Akteneinsicht vor Ort ausreichend Zeit ein, weil die Zahl der Einsichtsplätze derzeit auf 2 Personen begrenzt ist und sich vorhergehende Akteneinsichten verzögern können.

Ob bei dem von Ihnen gewünschten Gericht Akteneinsicht möglich ist, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Gericht. Informationen hierzu können vom LJPA nicht erteilt werden. Bitte beantragen Sie erst danach per Email beim LJPA die Übersendung der Akte an das Gericht. Die E-Mail-Adresse lautet: Landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de. Ein vorheriger Anruf ist nicht erforderlich.

Inhaltlich verantwortlich:
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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