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Aktuelles

Dienstags keine Akteneinsicht

Dienstags ist eine Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.

Stand der Hilfsmittel

Der maßgebliche Stand der Ergänzungslieferungen für die Klausuren im Januar (Stand: 01.11.2024) lautet:

  • Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze, 199. EL
  • Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze, Ergänzungsband, 79. EL
  • Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, 143. EL
  • März, Niedersächsische Gesetze, 125. EL

Sie können Ihre gebundenen Bücher in der am 01.11.2024 im Buchhandel erhältlichen Auflage nutzen.

Notenmitteilungen

Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung.

Diese Regelung gilt nicht für Notenverbesserer und Wiederholer. Sie gilt auch nicht für Prüflinge, die nicht oder nicht abschließend am regulären Klausurendurchgang teilgenommen haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die Prüfung aus Krankheitsgründen unterbrochen haben. Diese Prüflinge erhalten die Notenmitteilung bereits oder erst dann, wenn alle Noten vorliegen.

Mündliche Prüfungen im November / Dezember 2024

Referendarinnen und Referendare, deren mündliche Prüfung im Durchgang Februar / März 2025 stattfindet, können nach vorheriger Anmeldung als Zuschauer zur mündlichen Prüfung an den Prüfungsterminen der laufenden Kampagne (November / Dezember 2024) an den Prüfungsstandorten Celle und Oldenburg zugelassen werden. Die Anzahl der Zuschauer wird in Celle auf 4 Zuschauer, in Oldenburg auf 2 Zuschauer je Prüfungssaal beschränkt. Eine Teilnahme an mehr als einer Prüfung ist nicht möglich.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur unter vorheriger Anmeldung (für Celle ab dem 18.11.2024 und für Oldenburg ab dem 25.11.2024) auf der Geschäftsstelle (Celle - Tel.: 05141-5939-211, Oldenburg – Tel.: 0441-220-1072) von 9:30 bis 12:00 Uhr möglich.

Akteneinsicht

Bitte beachten Sie: Allen Besuchern wird dringend empfohlen während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude eine medizinische Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.

Die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten ist ohne vorherige Anmeldung während der Öffnungszeiten von montags und mittwochs bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich.

Bitte planen Sie für die Zeit der Akteneinsicht vor Ort ausreichend Zeit ein, weil die Zahl der Einsichtsplätze derzeit auf 2 Personen begrenzt ist und sich vorhergehende Akteneinsichten verzögern können.

Ob bei dem von Ihnen gewünschten Gericht Akteneinsicht möglich ist, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Gericht. Informationen hierzu können vom LJPA nicht erteilt werden. Bitte beantragen Sie erst danach per Email beim LJPA die Übersendung der Akte an das Gericht. Die E-Mail-Adresse lautet: Landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de. Ein vorheriger Anruf ist nicht erforderlich.

Inhaltlich verantwortlich:
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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