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Aktuelles

Dienstags keine Akteneinsicht

Dienstags ist eine Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.


Akteneinsicht am 22. Dezember 2025 bis zum 02. Januar 2026

Vom 22. Dezember 2025 bis zum 02. Januar 2026 ist eine Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.


Stand der Hilfsmittel

Maßgebende Ergänzungslieferungen für die Klausuren im Januar 2026 sind:

- Habersack, Deutsche Gesetze, 202. EL

- Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband, 83. EL

- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, 147. EL

- März, Niedersächsische Gesetze, 128. EL

Sie können Ihre gebundenen Bücher in der am 01.11.2025 im Buchhandel erhältlichen Auflage nutzen.


Notenmitteilungen

Regelmäßig zum 10.Februar, 10. Mai, 10. August und 10. November eines jeden Jahres stellen wir hier eine „Kennzifferliste mündliche Prüfung“ ein:

ð es folgt ein Link zum Anklicken, unter dem sich die Liste befindet

Hinweis des Landesjustizpruefungsamt:

Die unter dem Link abgedruckte Kennzifferliste ist vorläufig. Das Nichterscheinen einer Kennziffer bedeutet nicht automatisch, dass die Prüfung nicht bestanden wurde. Bis zum Stichtag lagen möglicherweise noch nicht alle schriftlichen Prüfungsergebnisse vor, da sich einzelne Korrekturen verzögert haben. Die Liste wird ohne Gewähr für ihre Richtigkeit erstellt und hat ausschließlich vorläufigen Charakter. Aus der Aufnahme in die Kennzifferliste erwächst kein Rechtsanspruch auf eine Ladung zur mündlichen Prüfung.

Im Übrigen erfolgt die postalische Versendung der Ergebnisse der Examensklausuren (Notenmitteilungen) durch das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung.

Mündliche Prüfungen im Februar und März 2026

Referendarinnen und Referendare, deren mündliche Prüfung im Durchgang Februar / März 2026 stattfindet, können nach vorheriger Anmeldung als Zuschauer zur mündlichen Prüfung an den Prüfungsterminen der laufenden Kampagne (November / Dezember 2025) am an den Prüfungsstandorten Celle und Oldenburg zugelassen werden.


Die Anzahl der Zuschauer wird in Celle auf 4 Zuschauer, in Oldenburg auf 2 Zuschauer je Prüfungssaal beschränkt.

Eine Teilnahme an mehr als einer Prüfung ist nicht möglich. Eine Teilnahme an Prüfungen ist nur unter vorheriger Anmeldung (für Celle ab dem 17.11.2025 und für Oldenburg ab dem 24.11.2025) auf der Geschäftsstelle (Celle - Tel.: 05141- 5939-211, Oldenburg – Tel.: 0441-220-1072 von 9:30 bis 12:00 Uhr möglich.

Akteneinsicht

Die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten ist ohne vorherige Anmeldung während der Öffnungszeiten von montags und mittwochs bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich.

Bitte planen Sie für die Zeit der Akteneinsicht vor Ort ausreichend Zeit ein, weil die Zahl der Einsichtsplätze derzeit auf 2 Personen begrenzt ist und sich vorhergehende Akteneinsichten verzögern können.

Ob bei dem von Ihnen gewünschten Gericht Akteneinsicht möglich ist, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Gericht. Informationen hierzu können vom LJPA nicht erteilt werden. Bitte beantragen Sie erst danach per Email beim LJPA die Übersendung der Akte an das Gericht. Die E-Mail-Adresse lautet: Landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de. Ein vorheriger Anruf ist nicht erforderlich.

Inhaltlich verantwortlich:
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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