- Staatliche Pflichtfachprüfung und erste Prüfung
- Juristischer Vorbereitungsdienst
- Zweite juristische Staatsprüfung
- Gesetze, Verordnungen und Durchführungsverfügungen
- Ausbildungsplattform: Materialien für die Leitung von Referendararbeitsgemeinschaften
- Referendarnewsletter
- Mitglieder des Landesjustízprüfungsamtes
Aufgaben des Landesjustizprüfungsamtes
Das Landesjustizprüfungsamt befindet sich in der Residenzstadt Celle in der Fuhsestraße 30. Wir sind eine Abteilung des Niedersächsischen Justizministeriums.
Wir organisieren die Pflichtfachprüfung in der Ersten Prüfung sowie die Zweite juristische Staatsprüfung. Seit 2013 kümmern wir uns auch um das Recht der Juristenausbildung und allgemeine Fragen des Prüfungsrechts. Daneben entscheiden wir über die Anerkennung ausländischer juristischer Bildungsabschlüsse und nehmen Gleichwertigkeitsprüfungen ab.
Mit 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sorgen wir für einen reibungslosen Prüfungsbetrieb. Wir planen zum Beispiel die Einsätze unserer 683 Mitglieder und die Prüfungen unserer jährlich circa 1600 Kandidatinnen und Kandidaten. Wir bieten unseren nebenamtlichen Prüfer*innen zudem mehrmals im Jahr Fortbildungen zu verschiedenen Themenkreisen an.
Unsere Prüflinge schreiben an 56 Klausur-Tagen im Jahr etwa 11.200 Klausuren. Unsere Prüfer*innen erstellen demnach circa 22.400 Beurteilungen. Sie prüfen zudem an circa 290 Tagen im Jahr mündlich. Alle mündlichen Prüfungen der zweiten juristischen Staatsprüfung finden im Landesjustizprüfungsamt in Celle statt. Ferner finden etwa 40% der mündlichen Pflichtfachprüfungen im LJPA, im Übrigen in Göttingen und Osnabrück statt.
Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes
Unsere Mitglieder sind Volljuristinnen und Volljuristen. Sie haben ein Jurastudium an einer Universität und anschließendes Referendariat absolviert. Sie sind beispielsweise als Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und Richter oder Richterinnen tätig. Ebenso sind sie als Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte oder Angehörige der öffentlichen Verwaltungen beschäftigt.
Wir beteiligen die juristischen Fakultäten der niedersächsischen Universitäten in Göttingen, Hannover oder Osnabrück. Ihre Professor*innen werden wegen ihres Amtes Mitglieder des Landesjustizprüfungsamts.
Studium
Die Studierenden benötigen in der Regel 8 - 10 Semester für ihr Jura-Studium. Sie haben bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht studiert. Dabei haben sie an verschiedenen Übungen erfolgreich teilgenommen.
Sie haben außerdem bestimmte Zusatz- und Schlüsselqualifikationen erworben. Dazu zählt beispielsweise ihre Fremdsprachenkompetenz. Daneben gehören zum Beispiel Gesprächsführung und Rhetorik oder Vernehmungslehre dazu. Diese sind sogenannte Soft Skills.
Erste Prüfung
Mit all ihren Nachweisen melden sie sich bei uns zur Pflichtfachprüfung an. Wir prüfen diese Anträge auf die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen. Wir entscheiden gemäß dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG). Auch die zugehörige Verordnung (NJAVO) wird zugrunde gelegt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Studierenden von uns ihren Zulassungsbescheid. Sie sind Prüflinge.
Die Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit 6 Klausuren und einer mehrstündigen mündlichen Prüfung. Wir stellen unseren Kandidat*innen über diese bestandene Prüfung ein Zeugnis aus. Jedoch bestehen circa 25 % eines jeden Jahrgangs ihre Prüfung nicht.
Die Erste Prüfung besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung. Die bestandenen staatlichen und universitären Prüfungen bilden zusammen das Ergebnis der Ersten Prüfung.
Die Pflichtfachprüfung fließt mit 70 % und die Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 % in die Gesamtnote ein. Wir stellen darüber ein Gesamtzeugnis aus. Unsere Absolventinnen und Absolventen können sich mit ihrem Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung zum Referendariat anmelden.
Referendariat
Das Referendariat dient dem Erwerb vertiefter theoretischer Kenntnisse, besonders auf dem Gebiet des Prozessrechts. Die niedersächsischen Referendar*innen gehören jeweils einem der drei niedersächsischen Oberlandesgerichte an.
Ein*e Richter*in in Zivilsachen und eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt bildet die Referendar*innen aus. Sie begleiten den Arbeitsalltag einer Verwaltungsbeamten oder eines Verwaltungsbeamten. Ferner lernen sie die vielfältigen Aufgaben einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts kennen. Diese Ausbildungsabschnitte nennen wir Pflichtstationen.
Danach können die Referendarinnen und Referendare sich ein Arbeitsfeld auswählen und weitere Qualifikationen erwerben. Diesen Ausbildungsabschnitt bezeichnen wir als Wahlstation. In einer Wahlstation können sie beispielsweise bei einem Wirtschaftsunternehmen oder einem Finanzgericht tätig werden.
Zweite juristische Staatsprüfung
Wir erhalten von den Oberlandesgerichten die Meldungen ihrer Referendare und Referendarinnen zum Ende der Pflichtstationen, damit diese geprüft werden können. Wir überprüfen mit der zweiten juristischen Staatsprüfung in erster Linie im Referendariat erworbenes Wissen.
In der Prüfung werden anschließend acht Klausuren geschrieben, deren Themen den im Referendariat durchlaufenen Pflichtstationen entsprechen. Dieser schriftliche Teil der Prüfung geht mit 60 % in die Gesamtnote ein.
Die nach der Wahlstation stattfindende mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen. Wobei dieser Aktenvortrag an die Wahlstation anknüpft. Der mündliche Teil der Prüfung fließt mit 40 % in die Gesamtnote ein.
Wir stellen unseren Absolventinnen und Absolventen anschließend das Zeugnis über ihre bestandene Zweite juristische Staatsprüfung aus. Sie dürfen sich von jetzt an Assessoren oder Assessorin nennen. Sie sind Volljuristinnen und Volljuristen.
Diese Juristinnen und Juristen können sich nun in den verschiedenen juristischen Berufen bewerben. Beispielsweise können sie sich selbstständig machen und die Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beantragen. Sie können im Justizdienst als Richter oder Richterin, Staatsanwältin oder Staatsanwalt arbeiten. Auch eine Berufstätigkeit im höheren Dienst der Landes- oder Bundesverwaltungen setzt selbiges voraus.
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
Landesjustizprüfungsamt
Nach Kriegsende schuf das „Zentral-Justizamt für die britische Zone“ 1948 für den norddeutschen Raum ein neues Prüfungsamt. Das „Zentral-Prüfungsamt für die Britische Zone“ befand sich in Hamburg. Erfahren Sie mehr darüber, wie das heutige Landesjustizprüfungsamt entstand.
- Aufgaben des Landesjustizprüfungsamtes
- Staatliche Pflichtfachprüfung und Erste Prüfung
- Juristischer Vorbereitungsdienst
- Referendarnewsletter
- Portal für Ausbilderinnen und Ausbilder (Ausbildungsplattform)
- Zweite juristische Staatsprüfung
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Mitglieder des Landesjustizprüfungsamtes
- Gesetze, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen
- Jahresberichte des Präsidenten
- Kontakt und Öffnungszeiten
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter