Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Geschichte des Landesjustizprüfungsamtes

Zentralisierung innerhalb des NS-Reiches

Innerhalb des NS-Reichs hatte das Regime vieles zentralisiert. Darunter befand sich das Recht der Juristenausbildung. Auch das Recht der juristischen Prüfung war betroffen. Die Länder hatten durch die damalige Regelung diese Aufgaben abgegeben.

Zentral-Prüfungsamt für die Britische Zone

Nach Kriegsende schuf das „Zentral-Justizamt für die britische Zone“ 1948 für den norddeutschen Raum ein neues Prüfungsamt. Das „Zentral-Prüfungsamt für die Britische Zone“ befand sich in Hamburg.

Dieses Prüfungsamt nahm daraufhin die „Großen juristischen Staatsprüfungen“ ab. Sie beriefen neben anderen nebenamtlichen Mitgliedern auch 17 niedersächsische Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte. Außerdem beriefen sie zwei niedersächsische Professoren. Das Hamburger Prüfungsamt berief damals nur Männer.

Selbstständige Prüfungsämter

Die Studierenden legten ihre Ersten juristischen Staatsprüfungen damals vor den selbstständigen Prüfungsämtern für die Erste juristische Staatsprüfung ab. Diese Prüfungsämter befanden sich bei den Oberlandesgerichten in Celle und Oldenburg.

Ende der 40er Jahre gab es so viele niedersächsische Referendare, dass das Hamburger Prüfungsamt diesen Andrang nicht mehr bewältigen konnte. Sie konnten vor allem nicht mehr genügend Hausarbeitsakten für die Prüfungen stellen.

Niedersächsisches Prüfungsamt für die Große juristische Staatsprüfung 1950

Deshalb erließ der Justizminister Dr. Werner Hofmeister am 08. März 1950 eine Allgemeine Verwaltungsverfügung (AV). Das Niedersächsische Ministerium der Justiz errichtete daraufhin ein „Niedersächsisches Prüfungsamt für die Große juristische Staatsprüfung“. Am 01. April 1950 übernahm dieses neue Prüfungsamt die laufenden Prüfungsverfahren der niedersächsischen Referendare vom „Zentral-Prüfungsamt für die Britische Zone“.

Einstufige Juristenausbildung 1971 - 1985

1971 reformierte die Bundesregierung das deutsche Richtergesetz. Sie schuf damit zusätzlich die Einstufige Juristenausbildung. Darin fasste sie Studium und praktische Ausbildung zusammen. Die weitere Regelung blieb den Bundesländern vorbehalten. Der Abschluss stand der Zweiten juristischen Staatsprüfung gleich. 1985 endete diese Regelung.

Landesjustizprüfungsamt seit 1972

Der Justizminister Hans Schäfer erließ am 07. Juni 1972 die Niedersächsische Ausbildungsordnung für Juristen (NJAO). Dadurch vereinte er die bisherigen selbstständigen Prüfungsämter mit dem Prüfungsamt für die Große Staatsprüfung. Das heutige Landesjustizprüfungsamt war gegründet. Sein Standort war bei dem Oberlandesgericht in Celle.

1975 zog es in das Niedersächsische Ministerium der Justiz um. Bereits wenig später wurde es dort zu eng. Das Landesjustizprüfungsamt zog in die damals landeseigene Villa in der Hohenzollernstraße 53 ein.

Verschiedene Aufgaben unter einem Dach

Das Landesjustizprüfungsamt blieb lange Zeit in der Hohenzollernstraße. Es zog erst 1998 in wieder größere Räume in den Eintrachtweg 19 im Stadtteil Bult um. Es nahm bis zum Jahr 2000 die Erste und Zweite juristische Prüfung sowie die Rechtspflegerprüfung ab.

Das Landesjustizprüfungsamt unterstützte für einige Zeit nach der Wiedervereinigung das im Aufbau befindliche Prüfungsamt der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Es nahm währenddessen die Zweiten juristischen Staatsprüfungen für Diplomjuristinnen und -juristen aus den neuen Bundesländern ab.

Duale Erste Prüfung

Im Oktober 1993 löste das Niedersächsische Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) die bisherige NJAO ab. Ein weiteres Mal fasste die Landesregierung dieses Gesetz 2003 neu. Es löste mit der neu geschaffenen dualen Ersten Prüfung die erste juristische Staatsprüfung ab.

Seitdem besteht die Erste Prüfung aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Das Landesjustizprüfungsamt stellt weiter das Bestehen der Ersten Prüfung fest und erstellt darüber ein Gesamtzeugnis.

Rückkehr in die Residenzstadt Celle

2007 kehrte das Landesjustizprüfungsamt wieder in die Residenzstadt Celle zurück. Es ist noch immer ein Teil des Niedersächsischen Justizministeriums und befindet sich heute in der Fuhsestraße 30.

Inhaltlich verantwortlich
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln