Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in der Zivilgerichtsbarkeit
Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe. Diese staatlichen Leistungen bieten denen, die rechtliche Beratung oder einen Gerichtsprozess nicht selbst bezahlen können, finanzielle Unterstützung. So können auch bedürftige Menschen Rechtsberatung erhalten. Bevor es zum Gerichtsprozess kommt, kann Beratungshilfe gewährt werden. Im Gerichtsverfahren gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
JV 205 - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht barrierefrei
(PDF, 0,69 MB)
JV 205 - Hinweisblatt zum Formular - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht barrierefrei
(PDF, 0,85 MB)
JV 205c - Hinweisblatt und Ausfüllhilfe in Leichter Sprache - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe - barrierefrei
(PDF, 1,24 MB)
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter