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Die Prozess·begleitung für Opfer von schweren Straftaten

Text in leichter Sprache


Psycho-soziale Prozess-Begleitung ist der Name von einem Hilfe-Angebot.

Es ist für Opfer von Verbrechen.

Zum Beispiel:

  • Opfer von schwerer Gewalt.
  • Opfer von sexueller Gewalt.

Sie können diese Betreuung und Begleitung bekommen:

Damit sie sich in einem Gerichts-Verfahren Hilfe sicherer fühlen.

Man kann zum Beispiel vor dem Gerichts-Termin den Gerichts-Saal besuchen.

Man kann sich über die Abläufe beim Gericht genau informieren.

Schmuckgrafik Bildrechte: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Was ist psycho-soziale Prozess-Begleitung?

Das ist ein besonderes Hilfe-Angebot.

Es ist für Personen, die bei einer Straf-Tat verletzt wurden.

Diese Hilfe machen Fach-Leute mit einer speziellen Ausbildung.

Manchmal helfen sie auch Angehörigen.

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Die Fach-Leute helfen bei einem Straf-Verfahren.

Das bedeutet:

Eine Sache kommt vor Gericht.

Es gibt einen Prozess.

Die Prozess-Begleiterinnen und Prozess-Begleiter helfen:

  • Vor diesen Straf-Verfahren.
  • Bei dem Straf-Verfahren.
  • Nach dem Straf-Verfahren.

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Sie informieren darüber:

Das passiert in einem Straf-Verfahren.

Dadurch haben die Personen weniger Angst:

Wenn sie vor Gerichte auftreten sollen.

Sie sind weniger belastet:

Wenn sie mehr über die Abläufe beim Gericht wissen.

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Die Prozess-Begleiterinnen und Prozess-Begleiter helfen auch bei Problemen.

Eine psycho-soziale Prozess-Begleitung kann sehr früh beginnen.

Das kann schon lange vor dem ersten Termin vor Gericht sein.

Manchmal beginnt diese Arbeit schon:

Wenn man eine Anzeige macht.

Die Begleitung kann auch nach dem Ende von einem Straf-Verfahren weiter-gehen.

Wer kann psycho-soziale Prozess-Begleitung bekommen?

Diese Hilfe können alle Personen bekommen:

  • Wenn sie Opfer von einer Straf-Tat geworden sind.
  • Wenn sie Gewalt erlebt haben und verletzt wurden.
  • Wenn sie durch dieses Erlebnis seelisch belastet sind.

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Das Angebot ist vor allem für:

  • Kinder und Jugendliche.
  • Opfer von schwerer Gewalt.
  • Opfer von sexueller Gewalt.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in ganz Deutschland das Recht auf
psycho-soziale Prozess-Begleitung.

Das steht in Paragraf 406g von der Straf-Prozess-Ordnung.

Dort steht:

Bestimmte Opfer von schweren Verbrechen können diese Hilfe beantragen.

Dazu gehören:

  • Kinder und Jugendliche.
  • Erwachsene, die ein schweres Gewalt-Verbrechen erlebt haben.
  • Erwachsene, die ein schweres Sexual-Verbrechen erlebt haben.
  • Angehörige, die sehr unter den Folgen von einem Verbrechen leiden.
  • Menschen, die ihre Interessen nicht selbst vertreten können.

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Das Gericht entscheidet:

Eine Person bekommt Hilfe durch psycho-soziale Prozess-Begleitung.

Dieses Büro bezahlt die Kosten dafür.

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In Niedersachsen gibt es dieses Hilfe-Angebot auch in allen anderen Fällen:

Wenn eine Person eine Prozess-Begleitung braucht.

Dafür muss die Person keinen extra Antrag stellen.

Das Angebot wird vom Bundes-Land Niedersachsen bezahlt.

Das Hilfe-Angebot ist für die Verletzten immer kostenlos.

Welches Ziel hat die psycho-soziale Prozess-Begleitung?

Dieses Hilfe-Angebot soll Menschen stärken:

Wenn sie bei einem Verbrechen verletzt wurden.

Es soll die Belastung für die Opfer kleiner machen.

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Es soll die Opfer schützen:

Damit sie nicht wieder zu Opfern werden.

Durch die Begleitung sollen die Opfer Mut finden:

Damit sie vor dem Gericht als Zeuginnen oder Zeugen auftreten.

Was gehört nicht zur psycho-sozialen Prozess-Begleitung?

Dieses Hilfe-Angebot ist keine Lebens-Hilfe.

Es wird nicht darüber gesprochen.:

  • Das ist bei der Tat passiert.
  • So geht man persönlich damit um.

Das bespricht man in einer Therapie.

Dieses Hilfe-Angebot ist auch keine Rechts-Beratung.

Die Begleit-Personen vertreten keine Opfer.

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Was kann man mit psycho-soziale Prozess-Begleitung erreichen?

Durch dieses Hilfe-Angebot kann man Fragen in Ruhe und persönlich besprechen.

Das kann einen vor dem Gericht sicherer machen.

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Man kann Begleitung bekommen:

Wenn man Anträge stellt.

Wenn man Termine vor Gericht hat.

Man bekommt viele Infos zu Rechten und Pflichten vor Gericht.

Man bekommt auch Infos darüber:

Das passiert vor Gericht.

Durch dieses Hilfe-Angebot ist man weniger belastet.

Man bekommt auch weitere Angebote für Hilfe von anderen Fach-Leuten.

Zum Beispiel:

  • Ärztinnen und Ärzte.
  • Therapeutinnen und Therapeuten.
  • Rechtliche Vertretungen.

Man bekommt Hilfe für persönliche Probleme.

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Welche Ausbildung haben psycho-soziale Prozess-Begleiterinnen und
Prozess-Begleiter?

Die Fach-Leute kennen sich mit dem Recht gut aus.

Sie haben spezielle Schulungen gemacht.

Sie arbeiten mit vielen Fach-Leuten aus dem Recht zusammen.

Sie kennen alle Berufs-Gruppen, die bei einem Straf-Verfahren zusammen-arbeiten.

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Sie wissen genau, wer welche Aufgaben hat.

Sie kennen die Abläufe vor Gericht.

Sie wissen:

  • Das passiert vor Gericht.
  • Diese Folgen hat ein Verbrechen für ein Opfer.
  • Diese Folgen hat ein Verbrechen für den Täter oder die Täterin.

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Für die Arbeit gibt es klare Regeln.

Sie stehen in diesem Text:

Qualitätsstandards für die Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen.

Hinweis:

Dieser Text ist in schwerer Sprache.

Man kann ihn herunter-laden.

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Die Fach-Leute müssen eine bestimmte Schulung machen.

Danach bekommen sie eine Anerkennung vom
Niedersächsischen Justiz-Ministerium.

Das ist die Erlaubnis zum Anbieten von dieser Hilfe.

In Niedersachsen gibt es eine eigene Schulung für diese Arbeit.

Sie besteht aus mehreren Teilen.

Alle Teile bauen aufeinander auf und gehören zusammen.

Man kann diese Schulung berufs-begleitend machen.

Das bedeutet:

Man arbeitet.

Gleichzeitig macht man diese Schulung.

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Die Schulung macht die Opfer-Hilfe Niedersachsen.

Außerdem gibt es weitere Anbieter von diesen Schulungen in Niedersachen.

Hier finden Sie Infos dazu.

Auf dieser Internet-Seite können Sie die Anerkennung als
psycho-soziale Prozess-Begleiterin oder Prozess-Begleiter beantragen:

www.navo.niedersachsen.de

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Wenn Sie ihre Tätigkeit verändern oder verlängern oder unterbrechen wollen:

Dann können Sie das auf dieser Internet-Seite beantragen:

www.navo.niedersachsen.de/navo2

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Veit Koch.

Das sind seine Kontakt-Daten:

Tel.: 0511 120 97 22

E-Mail: veit.koch1@mj.niedersachsen.de.
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An wen kann ich mich wenden?

Auf dieser Seite finden Sie Kontakt-Daten von
psycho-sozialen Prozess-Begleiterinnen und Prozess-Begleitern in Niedersachsen.

Alle Kontakt-Daten stehen in einer Liste.

Diese Liste können Sie herunter-laden.

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Melden Sie sich gern bei der folgenden Adresse:

  • Wenn Sie ein Hilfe-Angebot in Ihrer Nähe suchen.
  • Wenn Sie weitere Fragen haben

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Niedersächsische Justizministerium

Koordinierende Stelle der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen

Am Waterlooplatz 1

30169 Hannover

E-Mail: MJH-KoordinierungsstellepProbe@justiz.niedersachsen.de

Telefon: 0511 120-8728.

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Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen

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