Was ist Justiz?
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, was unter "Justiz" zu verstehen ist. Als Justiz bezeichnen wir alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben. Da auch Sie eines Tages mit der Justiz in Kontakt kommen könnten, ist es uns ein Anliegen, Sie mit der deutschen Rechtsprechung vertraut zu machen. Zur Justiz zählen u. a. die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung.
Mit dem vorliegenden Text möchten wir Ihnen einen Überblick über den Aufbau und die Arbeit der genannten Einrichtungen geben. Unser Ziel ist es, das Rechts- und Gerichtssystem für Sie verständlich darzustellen.
Vielleicht müssen Sie eines Tages vor Gericht, z. B., weil Sie Streit mit einem Nachbarn oder Ihrem Arbeitgeber haben. Ein Gerichtsverfahren sollte aber die letzte Lösung für einen Konflikt sein. Viele Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich klären. Eine solche Klärung ist für alle Beteiligten kostengünstiger und schneller. Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie den Weg vor Gericht wählen.
Es kann aber sein, dass Sie sich mit der oder den anderen Personen nicht außergerichtlich einigen können und ein Gerichtsverfahren unvermeidbar ist. Für diesen Fall dienen Ihnen die nachfolgenden Texte als Orientierungshilfe. Wir möchten Sie an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass die Texte keine Rechtsberatung ersetzen.
Nach unserer Verfassung, dem Grundgesetz, geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Organe dieser Staatsgewalt sind die Gesetzgebung durch die Parlamente (Landtag, Bundestag und Bundesrat), die vollziehende Gewalt (Landesregierung, Bundesregierung und die diesen zugeordneten Verwaltungsbehörden) sowie die Rechtsprechung (also die Justiz mit Gerichten und Staatsanwaltschaften).
Dieses Video erklärt die Funktion und die Aufgaben der Justiz