Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter
Rechtsanwältin Nicole Busse
1. Angaben zur Einrichtung
Frau Rechtsanwältin Nicole Busse
Tilsiter Straße 17,
31303 Burgdorf
Tel: 05085 1204
Fax: 050851205
E-Mail: info@nicolebusse.de
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Die Gütestelle hat Ihren Sitz in 31303 Burgdorf, Tilsiter Straße 17. Aus den vor der Gütestelle protokollierten Vereinbarungen kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, Verjährungen werden gehemmt.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Die Gütestelle ist für die außergerichtliche Beilegung von bürgerlichen Streitigkeiten auf dem Gebieten des Zivilrechts zuständig. Weitere besondere Zugangsvoraussetzungen, Streitwertbegrenzungen oder Begrenzung der örtlichen Zuständigkeit bestehen nicht.
4. Verfahren
Das Verfahren vor der Gütestelle dient der Vermittlung zwischen den Parteien und hat das Ziel, eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen. Es handelt sich nicht um ein förmliches Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.
Die Gütestelle fördert die Beilegung des Streitfalls in jeder Art und Weise, die sie für angemessen und dienlich hält; dies bein-haltet unter anderem auch die Entwicklung von unverbindlichen Vorschlägen, die den Parteien einzeln oder gemeinsam vorgelegt werden. Die Gütestelle ist nicht befugt, den Streitfall insgesamt oder teilweise in rechtlich verbindlicher Weise zu entscheiden.
Die Gütestelle ist neutral, unabhängig und unparteiisch.
Das Verfahren wird durch Antrag mindestens einer Partei eingeleitet. Der Antrag wird von der Gütestelle zur Niederschrift aufgenommen oder ist schriftlich an die Gütestelle zu richten.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
(1) Vorbereitendes Verfahren: Für die Annahme des Güteantrags und dessen Bekanntgabe an die Gegenseite wird eine Pauschale in Höhe von 30,00 € zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Verweigert die Gegenseite die Zustimmung, ermäßigt sich die Pauschale auf 20,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
(2) Güteverhandlung: Sofern die Parteien und die Gütestelle nichts Abweichendes vereinbaren, fällt für die Gütesitzung ein Stundenhonorar zzgl. Umsatzsteuer an, dass wie folgt nach Streitwert bemessen wird:
Streitwert | Stundensatz ohne UmsSt. |
bis 10.000,00 € | 75,00 € |
bis 100.000,00 € | 100,00 € |
bis 250.000,00 € | 150,00 € |
bis 1 Mio € | 200,00 € |
über 1 Mio € | 250,00 € |
Angefangene Stunden sind anteilig zu vergüten.
(3) Erscheint eine Partei nicht zum Termin, hat sie die Kosten für eine einstündige Güteverhandlung zu tragen, sofern sie nicht bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt hat. Beim unentschuldigten Fernbleiben beider Parteien haften sie für diese Kosten als Gesamtschuldner.
(4) Für den Abschluss eines Vergleichs erhält die Gütestelle zusätzlich eine doppelte Gebühr nach der Gebührentabelle des § 32 i.V.m. § 36 Abs. 2 Kostenordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Die mit dem Güteverfahren entstandenen Auslagen und Reisekosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sind der Gütestelle entsprechend den Tatbeständen in Nr. 7000 bis 7008 des Vergütungsverzeichnisses (VV) des RVG (Anlage 1 RVG zu § 2 Abs. 2 RVG) zu erstatten.6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Das Verfahren endet in der Regel durch eine den Streit beendende Vereinbarung oder wenn eine Partei oder die Gütestelle das Verfahren für beendet erklärt.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Aus einer vor der Gütestelle geschlossenen Vereinbarung findet die Zwangsvollstreckung statt (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 der ZPO.