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Innung des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks Niedersachsen – Mitte

Gebrauchtwagenhandel


1. Angaben zur Einrichtung:

Innung des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks Niedersachsen Mitte Schiedsstelle Hannover
Dieselstr. 28
30827 Garbsen

Tel: 05131 4666 0
Fax: 05131 466630

Mail: info@idk-hannover.de
Internet: www.idk-hannover.de

2. Organisatorischer Aufbau

Herr Dr. Heinz Seebode (Vorsitzender) Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee 17, 30175 Hannover

Herr Wersching DEKRA Automobile GmbH, Außenstelle Lahe , Rendsburger Str. 10, 30659 Hannover

Herr Andreas Lahne TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG, Region Hannover-Stadt, Am Tüv 1, 30519 Hannover

Herr Thomas Steffens ADAC , Niedersachsen / Sachsen-Anhalt, Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen

Herr Alexander Kreye Innung des Kraftfahrzeugtechniker - Handwerks, Dieselstr. 28, 30827 Garbsen

Die Mitglieder sind gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäfts- und Verfahrensordnung von den jeweiligen Organisationen zu bestimmen.

Die Amtszeit beträgt gemäß § 2 Abs. 4 der Geschäfts- und Verfahrensordnung 3 Jahre

3) Zuständigkeit

  • Für Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – zwischen Käufern und den der Innungen angeschlossenen Betrieben möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden,
  • Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern bezüglich Reparaturen aufgrund Behebung von Sachmängeln oder aus Garantieversprechen einschließlich deren Bezahlung möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden,
  • Streitigkeiten aus Werkstattaufträgen zwischen Kunden und den der Innungen angeschlossenen Werkstätten möglichst gütlich beizulegen. Hiervon ausgenommen sind Werkstattaufträge, die Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t betreffen.

Zuständig für die Stadt Hannover, die Landkreise Hannover, Schaumburg-Lippe, Hameln-Pyrmont, Nienburg sowie die ehemaligen Kreise Springe, Grafschaft Schaumburg, Neustadt, Grafschaft Diepholz, Grafschaft Hoya und Peine

Die Betriebe müssen Mitglied der Innung des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks Niedersachsen – Mitte sein.

4. Verfahren

a. Einverständnis der beiden Parteien:

  • Beim Antragssteller durch die Stellung des Antrags.
  • Beim Antragsgegner durch die Mitgliedschaft in der Innung des Kfz-Techniker Handwerks

b. Schriftlicher Antrag - Mündliche Verhandlungstermine

c Erscheint eine Partei oder ein von ihr bevollmächtigter Vertreter trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht, so soll die Schiedskommission nach Aktenlage, sowie nach dem Ergebnis einer etwaigen Beweiserhebung unter Berücksichtigung des Vorbringens der erschienenen oder vertretenen Parteinen entscheiden.

d. Nach einer Vorprüfung auf Zulässigkeit lädt die Schiedsstelle zu einem mündlichen Verhandlungstermin ein. Die Schiedskommission unterbreitet den Parteien entsprechend dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und einer eventuellen Beweiserhebung einen bestimmten Vorschlag für eine vergleichsweise Erledigung der Sache.

5. Kosten

Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
Eine Erstattung der Kosten, die den Beteiligten oder deren Vertretern, Zeugen oder sonstigen Auskunftspersonen entstehen, erfolgt nicht.

6. Art der Entscheidung

a. Vergleichsvorschlag oder Schiedsspruch wenn kein Vergleich möglich.
b. rechtlich nicht bindend

7. Vollstreckbarkeit

Der Vergleich bzw. der Schiedsspruch schließt den Rechtsweg nicht aus.


Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig

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