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IHK Lüneburg-Wolfsburg

Schlichtungsstelle für Hotelklassifizierung


1. Angaben zur Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung im Beherbergungsgewerbe sowie bei der Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe & Pensionen in Niedersachsen bei der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Telefon: 04131 742-122
Telefax: 04131 742-222
E-Mail: recht@lueneburg.ihk.de
Internet: www.ihk-lueneburg.de

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die Schlichtungsstelle verhandelt in der Besetzung mit einer Juristin oder einem Juristen als Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg führt die Geschäfte der Einigungsstelle.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

In der Schlichtungsstelle können Streitfälle derjenigen Antragsstelle behandelt werden, deren klassifizierte Betriebsstätte in den IHK-Bezirken liegt, für die die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle vereinbart wurde.

4. Verfahren

Anträge sind schriftlich in dreifacher Ausfertigung einzureichen; sie können auch zur Niederschrift bei der Schlichtungsstelle gestellt werden. Der Nachweis der Klassifizierungsvereinbarung gemäß Präambel ist zu führen. Anträge sind unter Bezeichnung der Beweismittel und unter Beifügung etwa vorhandener Urkunden in Urschrift oder Abschrift und sonstiger Beweisstücke zu begründen.

Der Vorsitzende bestimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens eine Woche.

Die Parteien sollen nach Möglichkeit zur Verhandlung persönlich erscheinen. Sie können sich aber auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

Beschlüsse der Schlichtungsstelle werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenenthaltung ist unzulässig. Stimmberechtigt sind der Vorsitzende und die beiden Beisitzer.

Für die Mitglieder der Schlichtungsstelle gilt die Schweigepflicht des § 43 des Deutschen Richtergesetzes entsprechend.

Über jede Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie soll Ort und Tag der Verhandlung, die Bezeichnung der Beteiligten und der bei der Verhandlung mitwirkenden Personen, die

gestellten Anträge sowie das Ergebnis der Verhandlung enthalten. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen und, sofern hinzugezogen, auch von dem Schriftführer.

Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über Prozessbevollmächtigte und Beistände, über die Rücknahme des Antrags sowie die Zustellung von Amts wegen gelten sinngemäß.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Für das Verfahren vor der Schlichtungsstelle erhebt die IHK eine Gebühr von 150 Euro.

Auslagen nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes und sonstige der IHK entstandene Kosten sind von den Parteien zu tragen. Die Auslagen setzt der Vorsitzende fest, wenn eine Partei oder die IHK eine Festsetzung beantragt.

Über die Pflicht zur Tragung von Gebühren und Auslagen zwischen den Parteien entscheidet die Schlichtungsstelle unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen.

Gebühren und Auslagen werden von der IHK wie Beiträge eingezogen. Im Übrigen gilt die Gebührenordnung mit Gebührentarif der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Kommt ein Vergleich zustande, so ist er in einem besonderen Schriftstück zu erfassen und unter Angabe des Tages seines Zustandekommens von den Mitgliedern der Schlichtungsstelle, welche in der Verhandlung mitgewirkt haben, sowie von den Parteien zu unterschreiben.

Kommt ein Vergleich vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, so ist der Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens von der Schlichtungsstelle festzustellen.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Vergleiche oder andere Vereinbarungen, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens geschlossen werden, sind nicht vollstreckbar.

8. Rechtsgrundlagen

Satzung der Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung im Beherbergungsgewerbe sowie bei der Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe & Pensionen in Niedersachsen bei der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg.


Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig

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