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Richterinnen und Richter

Richterinnen und Richter sind für die Rechtsprechung zuständig. Sie entscheiden über Recht und Unrecht und lösen so eine Vielzahl von Streitigkeiten. Dabei sind sie unabhängig und lassen sich nicht beeinflussen. Sie müssen sich nur an die Gesetze halten. Ihr Urteil sprechen sie „Im Namen des Volkes".

Richterinnen und Richter arbeiten im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie kümmern sich u. a. um Zivil-, Straf-, Familien- und Betreuungssachen. Darüber hinaus arbeiten Richterinnen und Richter in Verwaltungs-, Sozial, Finanz- und Arbeitsgerichten. Um Richterin oder Richter zu werden muss man zunächst ein Jurastudium an einer Universität erfolgreich abschließen. Darauf folgt ein zweijähriger staatlicher Vorbereitungsdienst. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik „Juristenausbildung".

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