Lebendige Rechtsprechung
Gerichte sind für die Lösung von Streitigkeiten zuständig und als solche Teil der Rechtsprechung. Die Rechtsprechung muss für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich und verständlich sein. Nur dann kann sie lebendiger Teil unserer Gesellschaft sein. Lebendiges Recht muss dem Rechtsempfinden der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit entsprechen. Darum hat die Justiz ehrenamtliche Richterinnen und Richter eingeführt. Sie haben bei der Rechtsfindung das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter.
Am bekanntesten sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Strafgerichten, die sogenannten Schöffen. Sie sind voll stimmberechtigt und entscheiden z. B. bei den Amtsgerichten und Landgerichten mit. Bei den Amtsgerichten heißen die Gerichte Schöffengerichte, bei den Landgerichten Strafkammern oder Schwurgerichte. Die Schöffen werden von einem Ausschuss beim Amtsgericht gewählt. Die Zusammensetzung dieses Ausschusses ist im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Der Ausschuss wählt die Schöffen aus einer Vorschlagsliste aus, die er von der Gemeindevertretung bekommt.
Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit gibt es ehrenamtliche Richterinnen und Richter.
In Bereichen, in denen es gerade auf das besondere Berufs- und Fachwissen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ankommt, werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter berufen. Dies ist bei Handelsrichterinnen und Handelsrichtern sowie bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den Landwirtschafts-, Sozial-, Arbeits- und Disziplinargerichten der Fall.