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Das Verfahren vor dem Sozial∙gericht

Das Sozial∙gericht entscheidet

bei Streiten zwischen Bürgern und dem Staat.

Bei den Streiten geht es um soziale Leistungen.

Zum Beispiel:

Sie haben 2 Kinder.

Der Staat zahlt Ihnen Kindergeld.

Aber der Staat bezahlt das Kindergeld nur für 1 Kind.

Darum streiten Sie mit dem Staat um das Kindergeld.

Bürger und der Staat können sich auch über andere Sachen streiten.

Zum Beispiel:

Über gesetzliche Versicherungen.

  • Über die Kranken∙versicherung.
  • Über die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung bedeutet:
    Jeder Mensch muss alle Menschen gleich behandeln.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenlos.

Sie brauchen keine Gerichtskosten bezahlen.

Vorverfahren

Manchmal gibt es nicht sofort

ein Verfahren vor dem Sozialgericht.

Dann gibt es zuerst ein Vor∙verfahren.

Ein anderes Wort ist: Widerspruchs∙verfahren.

Das Widerspruchs∙verfahren hat eine bestimmte Frist.

Sie wollen Widerspruch machen.

Das geht nur bis zu einem bestimmten Tag.

Nur dann gibt es ein Vor∙verfahren.

Die Behörde hilft Ihnen bei der Frist.

Im Vor∙verfahren prüft die Behörde das Problem.

Dann gibt es vielleicht kein Verfahren vor dem Sozialgericht.

Prozessbevollmächtigter

Eine Person kann Sie vor dem Sozialgericht vertreten.

Das schwere Wort ist: Prozess∙bevollmächtigter.

Ein Prozess∙bevollmächtigter kann ein Rechtsanwalt sein.

Ein Prozess∙bevollmächtigter kann auch eine andere Person sein.

Sie müssen den Prozess∙bevollmächtigten bezahlen.

Der Richter sagt:

Sie haben Recht.

Dann muss der Staat den Prozessbevollmächtigten bezahlen.

Der Richter sagt:

Der Staat hat Recht.

Dann müssen Sie den Prozessbevollmächtigten bezahlen.

Prozess∙kosten∙hilfe

Sie haben nur wenig Geld:

Dann können Sie Prozess∙kosten∙hilfe bekommen.

Das bedeutet:

Der Staat bezahlt den Prozessbevollmächtigten.

Sie müssen die Prozesskostenhilfe beantragen.

Sie beantragen die Prozesskostenhilfe beim Sozial∙gericht.

Das Sozial∙gericht prüft:

Sie können den Prozess vielleicht gewinnen.

Dann bekommen Sie die Prozesskostenhilfe.

Anwalts∙zwang

Bei diesen Verfahren müssen Sie keinen Rechtsanwalt haben:

Bei Verfahren vor dem Sozial∙gericht.

Bei Verfahren vor dem Landes∙sozial∙gericht.

Das Landes∙sozial∙gericht ist das oberste Sozial∙gericht

in Niedersachsen.

Aber ein Rechtsanwalt kann Ihnen gut helfen.

Bei diesen Verfahren müssen Sie einen Rechtsanwalt haben:

Bei Verfahren vor dem Bundes∙sozial∙gericht.

Das Bundes∙sozial∙gericht ist das oberste Sozial∙gericht

in Deutschland.

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