Klausuren in der Zweiten juristischen Staatsprüfung
In der schriftlichen Prüfung sind vier Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich des Zivilrechts, davon zwei Arbeiten mit einer gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlich-rechtsgestaltenden (A1- und A2-Klausur) sowie jeweils eine Arbeit mit einer zivilgerichtlichen (ZU-Klausur) und einer gutachterlichen Aufgabenstellung (ZG-Klausur), eine Aufsichtsarbeit aus dem Bereich des Strafrechts (SR-Klausur), zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts, davon eine mit einer verwaltungsfachlichen (VR-Klausur) und eine mit einer gutachterlich-rechtsberatenden Aufgabenstellung (VA-Klausur) und eine Aufsichtsarbeit nach Wahl aus dem Strafrecht mit einer staatsanwaltlichen (W/SR-Klausur) oder aus dem Öffentlichen Recht mit einer verwaltungsfachlichen Aufgabenstellung (W/VR-Klausur) anzufertigen.
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