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Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte

- stehen für das Recht ein und sind Repräsentanten des Rechtsstaats!


Staatsanwältin oder Staatsanwalt

Reizt es Sie, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt Ermittlungsverfahren zu führen und eine effektive Strafverfolgung sicherzustellen? Oder ist es Ihr Ziel, als Richter oder Richterin Recht zu sprechen und damit für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen?

Mit der Befähigung zum Richteramt können Sie diesen Tätigkeiten nachgehen. Die Einstellung in das Richterverhältnis erfolgt auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder in der Arbeits-, Finanz-, Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen.

Das Bewerbungsverfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit wird sowohl für den richterlichen als auch für den staatsanwaltschaftlichen Dienst über die Oberlandesgerichte geführt. Ihre Bewerbung können Sie bei allen drei Oberlandesgerichten gleichzeitig einreichen.

Übrigens: Juristinnen und Juristen können in der Justiz auch als Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger beschäftigt werden. Die Bewerbung erfolgt über die Obergerichte und die Generalstaatsanwaltschaften.


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