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Justizsozialarbeiter/in in der Bewährungs- und Gerichtshilfe

Als Justizsozialarbeiter/in übernehmen Sie wichtige stützende und begleitende Aufgaben in der Bewährungshilfe. Den Verurteilten, die mit einer Freiheitsstrafe „zur Bewährung“ belegt wurden, stehen Sie während der vom Gericht festgesetzten Bewährungszeit helfend und betreuend mit sozialpädagogischer Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Nachhaltige Veränderungen im Lebensalltag werden durch Ihre verlässliche Ansprechbarkeit ermöglicht und gefördert. Zu Ihren Aufgaben gehört es ferner, die Erfüllung der vom Gericht im Bewährungsbeschluss festgesetzten Auflagen und Weisungen zu überwachen und dem Gericht über die Lebensführung der Verurteilten zu berichten.

Typische Aufgaben: Justizsozialarbeiter/innen in der Bewährungshilfe

  • gewährleisten Betreuung und Unterstützung auf dem Weg zu künftiger Straffreiheit,
  • helfen den Verurteilten, ihren Bewährungsauflagen und Weisungen verantwortungsvoll nachzukommen,
  • erteilen Auskünfte und sind Ansprechpartner/innen auf dem Weg zu veränderten und stabilen Lebensumständen,
  • berichten dem Gericht über die Erfüllung der Vorgaben des Bewährungsbeschlusses.


Als Justizsozialarbeiter/in in der Gerichtshilfe erforschen Sie mit sozialpädagogischer Kompetenz die Persönlichkeit und das Umfeld von erwachsenen Beschuldigten. Ihr Augenmerk richten Sie insbesondere auf die Ursachen und Beweggründe für das strafbare Verhalten sowie die Aussichten, Ansatzpunkte und Einwirkungsmöglichkeiten. Eine künftige straffreie Lebensführung ist das Ziel Ihrer Hilfestellung. Ferner erstellen Sie auch Opferberichte. Auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Gerichtshilfe tätig.

Typische Aufgaben: Justizsozialarbeiter/innen in der Gerichtshilfe

  • sind Ansprechpartner/innen, wenn nach Umwandlung einer Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe deren Vollstreckung durch gemeinnützige Arbeit abgewendet werden soll,
  • helfen den Verurteilten, ihre aktuelle Lebenssituation darzulegen,
  • sind mit der Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren, dem Täter-Opfer-Ausgleich, befasst,
  • erstellen Berichte im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gericht zur Entscheidungshilfe im Strafverfahren,
  • erteilen Auskünfte und helfen den Verurteilten dabei, dass sie ihre verhängten Strafen zeitgerecht ableisten können.

Diese Berufe sind für Sie geeignet, wenn

  • Sie gern mit Menschen arbeiten, flexibel und kontaktfähig sind,
  • Sie ein Studium des Sozialwesens absolviert haben und über eine staatliche Anerkennung verfügen,
  • Sie Geduld und Freude an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten haben,
  • Sie über Durchsetzungsfähigkeit und Einfühlungsvermögen verfügen,
  • Sie sich für die Aufgaben der Justiz interessieren.

Die Einstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis, später kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) erfolgen mit Beamtenbesoldung von A 9 bis A 13, die Höhe der Besoldung richtet sich i.E. nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Bewerbungen sind an den AJSD zu richten.

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