Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Justizangestellte/Justizangestellter im Wachtmeisterdienst

- machen die Justiz sicher und flexibel!


Schmuckgrafik   Bildrechte: www.wyrwa-foto.de

Justizangestellte im Wachtmeisterdienst arbeiten vor allem bei den Amts- und Landgerichten sowie den Staatsanwaltschaften. Sie stehen in besonderem Kontakt mit den Menschen, begegnen den ratsuchenden Bürgern und kennen meist alle Kollegen im Hause. Sie werden tätig, um die Sicherheit und Ordnung des Hauses und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Zugleich gilt ihr Engagement den Besucherinnen und Besuchern von Gericht oder Staatsanwaltschaft. Ihnen begegnen Sie - häufig als erste Kontaktperson der Rechtsuchenden bei Betreten des Gerichts! - im unmittelbaren persönlichen oder telefonischen Kontakt, sie stehen Ihnen als Ansprechpartner/in zur Seite und begleiten Sie durch die nötigen Sicherheitskontrollen. Außerdem unterstützen sie den reibungslosen Ablauf der Post- und Aktenwege vom Posteingang bis zum Abtransport von Schriftgut. Daneben stellen sie auch Ihr zupackendes und handwerkliches Geschick z.B. bei Reparaturarbeiten, Möbeltransporten oder im Umgang mit elektronischen Geräten wie Druckern und Faxgeräten unter Beweis.

Typische Aufgaben: Justizhelferinnen und Justizhelfer

  • gewährleisten die Sicherheit und Ordnung im Gericht und bei der Staatsanwaltschaft;
  • führen Personenkontrollen mit Durchsuchungen durch;
  • erteilen Auskünfte und helfen Besuchern auf ihrem Weg;
  • verrichten Pförtnerdienste und Hausmeistertätigkeiten;
  • stellen die Posteingangs- und Postausgangsbearbeitung sicher;
  • transportieren Akten und Schriftgut.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn

  • Sie gern mit Menschen arbeiten, flexibel und kontaktfähig sind;
  • über ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein verfügen;
  • körperliche Fitness aufweisen;
  • im Umgang mit dem PC Anwenderkenntnisse haben.

Das Entgelt bemisst sich nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages der Länder (TV-L).

Einstellungsbehörden sind die jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Nach dorthin sind auch die Bewerbungen zu richten. Nähere Informationen zu offenen Stellen finden Sie unter: www.karriere.niedersachsen.de. Geben Sie dort einfach neben der Lupe den Suchbegriff: "Wachtmeisterdienst" ein und Sie erhalten einen Überblick über die von den einzelnen Einstellungsbehörden erforderten Qualifikationen und die freien Stellen!

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln