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Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher

- dem Gläubiger zu seinem Recht verhelfen


Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher   Bildrechte: MJ

Das Organisationstalent in der Justiz – Sie verfügen über Durchsetzungskraft und Einfühlungsvermögen? Dann können Sie als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher der Justiz zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen verhelfen.

Selbstständiger Geschäftsbetrieb

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen erforderlichenfalls Urteile, Beschlüsse und Vergleiche des Gerichts durch. Hierfür bedarf es nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Einfühlungsvermögens. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie gegebenenfalls die Beschäftigung von Büropersonal.

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Etwaige Rückfragen oder Bewerbungen richten Sie bitte an die gewünschte Einstellungsbehörde:

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