Dipl. Rechtspflegerin/Dipl. Rechtspfleger (FH)
- auf Dauer eine gute Wahl.
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Dipl. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (FH) arbeiten vor allem bei Amts- und Landgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften. Genau wie Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind sie in ihren sachlichen Entscheidungen allein an Recht und Gesetz gebunden. Ihr Aufgabengebiet reicht von der Bearbeitung von Erbschaftsangelegenheiten und Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen. So anspruchsvoll und vielseitig wie der Job ist auch die Ausbildung: Studienabschnitte an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim wechseln sich mit berufspraktischen Phasen ab und sorgen für einen gelungenen Start in diesen spannenden Beruf. Auch gut zu wissen: Als Dipl. Rechtspflegerin oder Rechtspfleger (FH) sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen die damit verbundenen Vorteile.
Typische Aufgaben: Dipl. Rechtspflegerinnen und Dipl. Rechtspfleger…
- eröffnen in Nachlasssachen Testamente, verkünden Erben den letzten Willen Verstorbener und erteilen Erbscheine,
- führen in eigener Verantwortung Zwangsversteigerungen von Grundstücken, Erbbaurechten und Wohnungseigentum durch,
- beraten und überwachen die für volljährige hilfsbedürftige Menschen bestellten Betreuerinnen und Betreuer.
- nehmen in der Rechtsantragstelle Klageanträge, Klageerwiderung sowie andere Schriftsätze auf,
- führen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Verfahren selbständig durch, überwachen die Insolvenzverwaltung und leiten die Termine,
- sind in den Staatsanwaltschaften für die Strafvollstreckung zuständig und ordnen eigenverantwortlich erforderliche Zwangsmaßnahmen an (z. B. Erlass eines Haftbefehls),
- nehmen oftmals herausgehobene Funktionen in Organisation und Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wahr.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn …
- Sie die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
- Sie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache sowie Geschichte haben,
- Sie über gute schriftliche als auch mündliche Kommunikationsfähigkeiten verfügen,
- Sie gern mit Menschen arbeiten, kontaktfreudig und flexibel sind,
- Sie gern mit Texten arbeiten und auch mit komplexen Sachverhalten umgehen können.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Drei Jahre Fachhochschulstudium (aufgeteilt in 24 Monate fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten).
Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist eine Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt möglich. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.420 € (Stand: November 2024).
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte im Herbst des Vorjahres an eine der unten aufgeführten Einstellungsbehörden. Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres.
Folgende Unterlagen sollen beigefügt werden:
- ein Lebenslauf,
- das letzte Schulzeugnis (Ablichtung) und
- ggf. ein Zeugnis über Beschäftigungen seit der Schulentlassung.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an die folgenden Einstellungsbehörden: