Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen in diesen Dokumenten:
Rechtspfleger/-in Merkblatt - nicht barrierefrei
(PDF, 0,08 MB)
Dipl. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (FH) arbeiten vor allem bei Amts- und Landgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften. Genau wie Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind sie in ihren sachlichen Entscheidungen allein an Recht und Gesetz gebunden. Ihr Aufgabengebiet reicht von der Bearbeitung von Erbschaftsangelegenheiten und Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen. So anspruchsvoll und vielseitig wie der Job ist auch die Ausbildung: Studienabschnitte an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim wechseln sich mit berufspraktischen Phasen ab und sorgen für einen gelungenen Start in diesen spannenden Beruf. Auch gut zu wissen: Als Dipl. Rechtspflegerin oder Rechtspfleger (FH) sind Sie Beamtin oder Beamter und genießen die damit verbundenen Vorteile.
Typische Aufgaben: Dipl. Rechtspflegerinnen und Dipl. Rechtspfleger…
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn …
Wie lange dauert die Ausbildung?
Drei Jahre Fachhochschulstudium (aufgeteilt in 24 Monate fachwissenschaftlicheund 12 Monate berufspraktische Studienzeiten).
Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist eine Tätigkeit als Amtsanwältin oder Amtsanwalt möglich. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.270,- € (Stand: Dezember 2020).
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte im Herbst des Vorjahres an eine der unten aufgeführten Einstellungsbehörden. Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres.
Folgende Unterlagen sollen beigefügt werden:
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an die folgenden Einstellungsbehörden:
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