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Justizwachtmeisterin/Justizwachtmeister

- eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit


Justizwachtmeister   Bildrechte: MJ

Ihr Weg zum/zur Justizwachtmeister/-in

Sie haben Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit im Justizdienst, sind kontaktfreudig, durchsetzungsstark und haben einen Sinn fürs Praktische? Außerdem halten Sie sich körperlich fit und sind ein echter Teamplayer? Dann ist eine Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst das Richtige für Sie.

Für den Eintritt als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister in den Dienst der niedersächsischen Justiz benötigen Sie mindestens einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie körperliche Fitness.

Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister dauert sechs Monate und umfasst fünf Monate praktische Ausbildung am Arbeitsplatz mit einem einwöchigen Einführungsmodul. Es folgt ein einmonatiger fachtheoretischer Ausbildungslehrgang, der mit drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten endet. Auf die berufspraktische Ausbildung können Berufszeiten als Justizangestellte oder Justizangestellter im Wachtmeisterdienst im Umfang von höchstens fünf Monaten angerechnet werden.

Mehr erfahren Sie hier:

Etwaige Rückfragen oder Bewerbungen richten Sie bitte an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, bei der die Einstellung erfolgen soll.

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