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Justizwachtmeisterin/Justizwachtmeister

- eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit


Eine Justizwachtmeisterin überreicht eine Akte   Bildrechte: www.wyrwa-foto.de

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind bei den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und den Staatsanwaltschaften tätig. Sie gewährleisten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Sicherheit und Ordnung. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte.

Typische Aufgaben: Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeister ...

  • beaufsichtigen Gefangene und führen diese vor,
  • sind zuständig für Einlasskontrollen,
  • sind für den reibungslosen Posteingang und -ausgang sowie für den Transport von Akten eigenverantwortlich zuständig,
  • werden als Fahrerin bzw. Fahrer der Dienstkraftwagen und
  • je nach handwerklicher Vorbildung im Hausmeisterdienst eingesetzt,
  • verwalten bei den Staatsanwaltschaften die Asservatenstelle.

Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie …

  • einen Hauptschulabschluss erfolgreich erworben haben oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen können,
  • die für den Wachtmeisterdienst erforderliche körperliche Eignung bzw. als Schwerbehinderter das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung aufweisen,
  • das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (hinsichtlich des Lebensalters gibt es Ausnahmen),
  • über Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft verfügen,
  • konflikt- und teamfähig sind,
  • kommunikativ sind und ein gutes Einfühlungsvermögen besitzen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Nach § 21 der niedersächsischen Laufbahnverordnung dauert der Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt einer Laufbahn der Laufbahngruppe 1 sechs Monate. Danach können Dienstzeiten im öffentlichen Dienst im Umfang von höchstens fünf Monaten angerechnet werden.

Die Ausbildungszeit gliedert sich dementsprechend in einen praktischen Ausbildungsteil am Arbeitsplatz und einen einmonatigen Ausbildungslehrgang.

Möglichst zu Beginn des praktischen Ausbildungsteils ist das einwöchige Einführungsmodul zu absolvieren. Das Einführungsmodul ist Grundlage für den später zu absolvierenden fachtheoretischen Ausbildungslehrgang.

Wie hoch ist die Besoldung?

Die Höhe der Besoldung ist im Niedersächsischen Besoldungsgesetz festgelegt. Es sind die Besoldungsgruppen A5 bis A8 ausgewiesen.

Bewerbung

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Amtsgericht, Verwaltungs- oder Sozialgericht bzw. die Staatsanwaltschaft, bei dem/der die Einstellung erfolgen soll.

Folgende Unterlagen sollen beigefügt werden:

  • ein Lebenslauf (tabellarisch),
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein Nachweis über einen gleichwertigen Bildungsstand (Ablichtung),
  • ggfls. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung und über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ablichtungen).

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Sollten noch Fragen offengeblieben sein, rufen Sie bitte bei dem Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Amtsgericht, Verwaltungs- oder Sozialgericht bzw. Staatsanwaltschaft an.

 

Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen in diesen Dokumenten:

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