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Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher

- dem Gläubiger zu seinem Recht verhelfen


Gerichtsvollzieher/-in   Bildrechte: MJ

Der Weg in den Gerichtsvollzieherdienst

Sie setzen sich für Recht und Gesetz ein, sind willensstark, sicher und bestimmt im Auftreten und schätzen eigenverantwortliches Handeln? Dann sollten Sie eine Laufbahn als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher einschlagen.

Angehende Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher absolvieren einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst, der jeweils am 1. Juni eines Jahres beginnt. Die Ausbildung startet mit einem sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang, der allerdings entfallen kann, wenn Sie bereits drei Jahre bei Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder im Justizministerium beschäftigt waren. (Nur in diesem Fall beginnt die Ausbildung am 1. Dezember.) Anschließend wechseln sich theoretische (am Amtsgericht Hannover) und praktische Lehreinheiten (bei den Oberlandesgerichten) ab. Die Vorbereitungszeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher endet mit einer schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung.

Der Eintritt in den Gerichtsvollzieherdienst unterliegt bestimmten Voraussetzungen.

Mehr erfahren Sie hier:

Etwaige Rückfragen oder Bewerbungen richten Sie bitte an die gewünschte Einstellungsbehörde:

Eine Bewerbung ist auch bei mehreren Oberlandesgerichten möglich.

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